München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Mannheimer Urkunden, Herrschaft Weinsberg, Löwenstein u.a., Nr. 57

Urkunde: Weistum über die Rechte am Wildbann im Einhäuser Wald

Lorsch, 1476 Januar 12, Ausfertigung

Johann Kissel von Auerbach, Kleriker der Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar, stellt ein Notariatsinstrument bezüglich der Rechte des Grafen von Katzenelnbogen, des Mainzer Erzbischofs und des Burggrafen auf der Starkenburg am Wildbann im [Ein]häuser Wald zwischen Schwanheim, [Ein]hausen, Rohrheim und Biblis aus. Zur Klärung der Rechte des Grafen von Katzenelnbogen am Wildbann im [Ein]häuser Wald treffen sich Johann Kissel von Auerbach, Junker Hartmann [IV.] Beyer von Boppard, Burggraf auf der Starkenburg, und Hans Ammelbruchter, Keller des Pfälzer Kurfürsten Friedrich [I.] zu Heppenheim, sowie die Schöffen des Gerichts und die Gemeinde Lorsch am Vormittag gegen 10 Uhr im Haus des dortigen Schultheißen Heinz Marsteller. Damit Schöffen und Gemeinde wahrheitsgemäß aussagen können, entbindet sie Junker Hartmann [IV.] Beyer von Boppard von allen ihren dem Kurfürsten gegebenen Eiden und verpflichtet sie, wahrheitsgemäß unter Eid Kundschaft zu sagen. Die Lorscher Gemeinde bestimmt Johann Frauwel zu ihrem Vorstand. Dieser führt aus, dass die Ältesten unter ihnen mit Blick auf die letzten 40 Jahre sich daran erinnern, dass der frühere Mainzer Erzbischof und der frühere Burggraf auf der Starkenburg seit jeher ohne Einspruch eines Grafen von Katzenelnbogen im [Einhäuser] Wald jagten und hegten. Einst hielten sich die Jäger des Grafen von Katzenelnbogen dort zum Jagen auf. Diese hatten bereits ihre Seile angebunden, als sie von den Jägern des früheren Mainzer Erzbischofs oder eines Burgmanns auf der Starkenburg aus dem Wald vertrieben wurden. Zudem halfen die Lorscher Gemeindeleute mehrere Male, die Zäune (hege) der gräflichen Jäger zu zerstören. Der Mainzer Erzbischof verbat einem Grafen das Jagen, was dieser auch einhalten musste, ehe es ihm wieder erlaubt wurde. Die Ältesten sagten ebenfalls aus, dass sie den folgenden ehemaligen Burggrafen im Ein[häuser] Wald bei der Jagd halfen. Dies waren Junker Johann von Werberg, Dieter [IV.] Kämmerer [von Worms], Johann [XVII.] Kämmerer [von Worms], Johann von Habern, Konrad Schenk von Erbach, Johann Schenk von Erbach, Ritter Konrad von Frankenstein, Junker Ulrich von Kronberg, Ritter Simon von Stetten. Genauso durfte Ritter Johann von Kronberg dort so lange jagen, wie Kurfürst Friedrich [I.], Pfalzgraf bei Rhein, es ihm gestattete. Sie halfen auch dem Grafen von Katzenelnbogen bei Hege und Jagd, ohne dass dagegen Einspruch erhoben worden wäre.
Am selben Tag gegen 1 Uhr versammeln sich in der Propstei Lorsch im großen Saal, oben bei der großen Stube, Hartmann Beyer von Boppard und Hans Ammelbruchter vor dem Notar Johann Kissel, um den Lorscher Einwohner Dietwald (Dwalt) Heyder zu befragen. Auch er wird von seinen Eiden gegenüber seinem Herrn entbunden und verpflichtet, wahrheitsgemäß unter Eid Kundschaft über den Wilbann zu sagen. Dietwald Heyder bezeugt, dass er seit ungefähr 26 Jahren im Amt Starkenburg wohnhaft ist und Knecht des Peter Kyl, Meisterjäger des Burggrafen auf der Starkenburg, war. Zu dieser Zeit hatte der nunmehr verstorbene Mainzer Erzbischof Dietrich [Schenk von Erbach] einen Meisterjäger, genannt Meister Peter, der im Gernsheimer, Rohrheimer und Bibliser Wald sowie auf der Heyntzenburn, zusammengenommen der [Ein]häuser Wald, für die Hege verantwortlich war. Als Meister Peter dort einmal Seile zog, hörte er in der Nähe Hunde jagen, die den Jägern des Grafen von Katzenelnbogen gehörten. Da lief er mit und sie fanden im Langwader Bach bei [Maria] Einsiedel einen Bauern namens Johann Gudel, der ein Wildschwein erlegt hatte. Als Meister Peter mit seinen Gesellen zu ihm kam, flüchtete Johann Gudel, konnte aber gefasst werden. Johann Gudel und das Wildschwein wurden nach Lorsch gebracht. Der Jagdhund sollte in den Turm der Starkenburg verbracht werden, als man der Armut des Bauern ansichtig wurde, und da er unwissentlich und auf Anforderung von Beihilfe hin gehandelt hatte (das er das von vnwißen vnd von bede wegen gethan), wurde er freigesprochen. Im Gegenzug gab er das Versprechen (drüwe), dies in Zukunft zu unterlassen, seine Reitel und Seile wurden ihm abgenommen (abegeworffen). Später, als dann [Dieter] von Isenburg [Erz]bischof von Mainz wurde, beschäftigte er ebenfalls einen Meisterjäger, der Meister Enderlin genannt wurde. Dieser kam einmal nach Lorsch, um im [Ein]häuser Wald zu jagen. Da wurde ihm gesagt, dass die Jäger des Grafen von Katzenelnbogen dort Seile angeknotet hatten. Da ordnete er an, dass 30 Bauern mit Jagdhunden in den Wald gehen sollten, um die Zäune abzubrechen und die Reitel auszureißen (die reydel abe zu werffen). Zu dieser Zeit hatte auch der Graf von Katzenelnbogen einen Meisterjäger, der Meister Konrad genannt wurde. Dieser ritt nach Lorsch zu Meister Enderlin und fragte diesen, weshalb jener diese Anordnung gegeben hatte, obgleich beide Herren sich einig waren. Er wollte lediglich ein gesellen Suwe fangen. Meister Enderlin entgegnete, dass Meister Konrad in den Wildbann seines Herrn einfiel, was er nicht gestatten wollte, genauso wenig, wie dass er gesellen süwe fängt. Meister Konrad gab zu, dass er dazu kein Recht besitzt. Darüber hinaus bezeugt Dietwald Heyder, dass der Burggraf auf der Starkenburg, so lange er denken kann, dort gejagt hat.
Zeugen: Junker Nikolaus Gans von Dürn, Junker Eberhard Snelle, beide Burgmänner auf der Starkenburg, Peter Schotz, Ernst von Heppenheim, Zinsmeister.
Ankündigung der Siegel von Junker Nikolaus Gans von Dürn und Junker Eberhard Snelle.
Jnn denn Jaren Als mann schreybe von Cristj vnnsers herren gebort Dusent vierhundert Siebentzig vnd Sehes Jare Inn der Nunden keyserlichen Zins Zale Jndiction zu latin genant off fryttag der zwolfft dag des monds Januarius zu latin genant […] vor myttage vmb die Zehende uwer Jnn dem dorff Lorsche.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.47116  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-471162  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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