Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 2226

Urkunde: Verleihung eines Weingartens an das Ehepaar Mack in Handschuhsheim

[Handschuhsheim], 1574 August 16, Ausfertigung

Der Handschuhsheimer Einwohner Hieronymus Mack und seine Ehefrau Anna reversieren ihre Belehnung mit 1 ½ Morgen Weingarten als Erblehen durch den Hoch- und Deutschmeister Heinrich [von Bobenhausen] unter Einrückung der Gegenurkunde, ausgestellt von demselben am 11. August 1574 auf Schloss Horneck. Die 1 ½ Morgen Weingarten liegen am Kahlenberg und grenzen an das Gut des Klosters Neuburg, den Gemeinen Weg, das Gut des Klosters Lorsch und den Weg. Die Eheleute verpflichten sich, den Weingarten jährlich mit 150 Stöcken und 75 Weinruten (windtruthen) zu besetzen und mit mindestens 9 Karren Mist zu düngen. Zudem sollen sie von diesem Weingarten jährlich im Herbst den 3. Teil des Weins in die Kelter des Hofs des Deutschen Ordens zu Heidelberg liefern. Sollten sie diese Verpflichtung nicht einhalten, würde ihr eigener Anteil am Ertrag des Weingartens an den Deutschen Orden fallen. Sollte sich dies im darauffolgenden Jahr wiederholen, verlieren die Eheleute ihre Erbgerechtigkeit. Dies gelobten sie dem Keller des Deutschen Ordens zu Heidelberg, Bartholomäus Holtzapffel, als Vertreter des Hoch- und Deutschmeisters.
Ankündigung des Siegels der Gemeinde Handschuhsheim.
Der geben ist montags nach Mariæ himelfarth, Als man zalt nach Christi vnsers einichen Erlösers, vnd Seligmachers gepurth fünfftzehenhundert Vier vnd Sibentzig Jahr.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.32927  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329279  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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