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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 13 Nr. 5

Urkunde: Seelgerätsstiftung des Ehepaars Geist zugunsten Kloster Lorschs

[Lorsch], 1441 , Ausfertigung

Pergament

Klaus Geist und seine Ehefrau Margarete übergeben Prior und Konvent des Klosters Lorsch zur Sicherung ihres Seelenheils einen jährlichen Ewigzins in Höhe von 12 Schilling Heller von ihrem Haus und ihrer Hofreite, gelegen beim Pfarrhaus (parre) am Spitzelberg zu Lorsch. Dieser Zins ist an Martini [11.11.] zu entrichten. Im Gegenzug sollen Prior und Konvent des Klosters Lorsch der Eheleute oder desjenigen, der den Zins gibt, am Tag des heiligen Bartholomäus [28.08.] oder innerhalb von 8 Tagen davor oder danach mit einer Jahrtagsfeier gedenken. Würde das Kloster die Gedächtnisfeier nicht abhalten, wären Klaus und Margarete Geist oder der Inhaber ihres Hauses oder ihrer Hofreite berechtigt, die Zinszahlung so lange auszusetzen, bis der Jahrtag wieder begangen wird. Würden hingegen die Eheleute, ihre Erben oder die Besitzer der Hofreite die Zinszahlung nicht leisten, hätte das Kloster seinerseits das Recht, diese einzuklagen.
Zeugen: Schultheiß und Schöffen zu Lorsch.
Ankündigung des Siegels von Johann Eckel, Pfarrer zu Lorsch.
Datum Anno domini Millesimoquadringentesimoquadragesimoprimo.

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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a13_nr_5
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375575   
DOI: 10.11588/diglit.37557
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a13_nr_5/manifest

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