Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand B 3 Nr. 18

Urkunde: Vergleich zwischen König Rudolf I. und den Grafen von Katzenelnbogen bezüglich Gewässer und Fischgründe bei Biebesheim am Rhein

Worms, 1297 November 4, Ausfertigung

Werner [I.] von Falkenstein, Herr zu Münzenberg, vergleicht als Schiedsmann den verstorbenen König Rudolf [I.] mit den Brüdern Dieter [V.] und Eberhard [I.] von Katzenelnbogen bezüglich der Gewässer und Fischgründe Buede und Heche bei Biebesheim am Rhein. Nach sorgfältigen Erkundigungen in den Klöstern Eberbach und Lorsch, Prüfung der Urkunden und Befragung von Geistlichen und Laien an weiteren Orten, legte Werner von Falkenstein die Ergebnisse dem Grafen Emich [IV.] von Leiningen dem Älteren, dem Grafen [Ludwig] von Oett[ingen], [Volkmar] von Kemnat und weiteren vor. Diese sprachen den Grafen von Katzenelnbogen die Rechte an den Gewässern und Fischgründen zu, was Werner bestätigte. König [Rudolf] setzte darauf die Brüder Dieter und Eberhard, Grafen von Katzenelnbogen, in Anwesenheit Werners in den Besitz ein. Ferner war Werner von Falkenstein bekannt, dass König [Rudolf] die Hälfte dieser Gewässer und Fischgründe, die im Besitz Dieters von Katzenelnbogen gewesen waren, dessen Witwe [Margarete], der Gräfin von Rheinfels, für 400 Mark Kölner Pfennig abkaufte.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Datum Anno dominj .Mo . CCo . Nonogesimo .vijo . .ijo . Nonas Nouembris.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.36960  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-369600  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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