Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1102, Nr. 1

Brief: Der Schaffner des Klosters Lorsch schreibt der Mainzer Regierung wegen des Vorsitzes des Klosters beim Jahrding zu Klein-Rohrheim

Bensheim, 1651 Juni 9, Ausfertigung

Bernhard Zehe, Schaffner des Klosters Lorsch, schreibt der erzbischöflichen Regierung zu Mainz bezüglich der Rechte des Klosters Lorsch in Klein-Rohrheim. In diesem Ort hat das Kloster Lorsch 2 Höfe zu eigen, deren Pacht allein dem Kloster zusteht. Weitere 2 Höfe hat das Lorscher Kloster gemeinsam mit den Herren von Frankenstein und den Herren von Rodenstein inne. Die eine Hälfte der Pacht geht an das Kloster, die andere Hälfte an die Herren von Frankenstein und Rodenstein. Zudem steht den Grafen von [Erbach-]Schönberg an 2 Höfen der Nießbrauch zu. Bisher war es üblich, jährlich am Montag nach Cantate [4. Sonntag nach Ostern] in Klein-Rohrheim einen Tag des Jahrdings (Jahrtag) mit allen Beteiligten (Interessenten) abzuhalten, bei dem die Grundherren Recht sprachen. Von den Einnahmen aus den Rügen und Freveln bekam das Kloster Lorsch die Hälfte, während die andere Hälfte unter den anderen Grundherren aufgeteilt wurde. Diese Tage konnten bis zum Jahr 1644 nicht abgehalten werden, da die Höfe aufgrund des Kriegs unbewohnt gewesen waren. An diesem letzten Tag waren Bernhard Zehe, Schaffner des Klosters Lorsch, für die Grafen von [Erbach-]Schönberg deren Amtmann Dietrich Mey und Friedrich Neidhart von Rodenstein zugegen. Im vergangenen Jahr waren Karl von Frankenstein für seinen Bruder Peter von Frankenstein, Tobias Plaustrarius, ehemaliger Keller der Landgrafen von Hessen-Darmstadt, als Bevollmächtigter der Herren von Rodenstein und Bernhard Zehe anwesend. Als der Tag vom 5. bis zum 7. Juni 1651 stattfand, erschienen Karl von Frankenstein, Dietrich Mey, Tobias Plaustrarius und Bernhard Zehe. Während des Tags brachte Bernhard Zehe vor, dass seines Wissens nach das Kloster Lorsch den Vorsitz in der Gerichtsversammlung ausübt, da es schließlich größter Eigentümer in Klein-Rohrheim ist und die höchsten Einnahmen aus Bußen und Strafen erhält. Die anderen Grundherren hingegen forderten bis zu einer endgültigen Entscheidung den turnusmäßigen Wechsel des Vorsitzes. Bernhard Zehe bittet nun die Kurmainzer Regierung um einen Befehl, wie er sich in dieser Angelegenheit zu verhalten hat.
Datum Benßheim den 9ten Juny Anno 1651.
Material/Technique: Papier
Extent: Libell
Language: Latin
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.32285  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-322854  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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