Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1155, Nr. 5

Brief: Der Mainzer Erzbischof schreibt Pfalzgraf Ludwig VI. wegen des Schultheißenamts zu Rodau

Aschaffenburg, 1581 November 6, Konzept

Daniel [Brendel von Homburg], Erzbischof von Mainz, antwortet dem Kurfürsten Ludwig [VI.], Pfalzgraf bei Rhein, dass er bezüglich der Forderung, dass dem Kloster Lorsch das Recht zur Einsetzung eines Schultheißen zu Rodau zusteht, Nachforschungen anstellte. Hinsichtlich der Behauptung, ein Hattstein war Amtmann zu Gernsheim und nahm die Besetzung des Schultheißenamts vor 16 Jahren vor, erwidert er, dass der Marschall Johann Friedrich Mosbach von Lindenfels nun seit 21 Jahren ohne Unterbrechung als Amtmann zu Gernsheim dient. Dieser hat keinerlei Kenntnis von einem Recht des Klosters Lorsch, in Rodau einen Schultheißen ein- oder abzusetzen und Anteile an den Einnahmen aus Freveln und Bußen zu erhalten. Der derzeitige Schultheiß wurde nach dem Tod seines Vorgängers durch den Amtmann zu Gernsheim eingesetzt. Genannte Frevel wurden immer in Gernsheim verhandelt. Dass der Schultheiß, der Hofmann des Lorscher Klosters gewesen sein soll, mit einem Rodauer Einwohner eine gerichtliche Auseinandersetzung in Rodau hatte, ist nicht haltbar, da Rodau über kein Gericht verfügt. Hätte diese gerichtliche Auseinandersetzung tatsächlich stattgefunden, wäre sie vor dem Amtmann zu Gernsheim verhandelt worden. Auch die Absetzung des Schultheißen hätte nicht ohne Wissen des genannten Amtmanns geschehen können. An solche Geschehnisse kann sich der Amtmann jedoch nicht erinnern. Der Erzbischof von Mainz hofft nun, dass der Pfalzgraf ein Einsehen hat und nichts Weiteres in dieser Sache vorbringt.
Datum Aschaffenburg Montags vor St. Martins vnsers Ercz Stiffts Patronen tag den .5. Nouembris Anno 1581.
Material/Technique: Papier
Extent: Libell (2 Blatt)
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.32388  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-323886  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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