Cover

Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1208/1; MRA Kurpfalz Nr. 1208/2

Briefe: Schreiben über die Verleihung eines Weingartens an Philipp Dossenheimer

Heidelberg, 1577 November 11 / 1578 Oktober 10 , Ausfertigung

Papier

[1] Der Schaffner des Klosters Lorsch schreibt der Geistlichen Güteradministration, dass er ihr Schreiben über die 1 ½ Morgen Weingarten, die Philipp Dossenheimer in Bestand nehmen möchte, gelesen hat. Er hatte zu diesem Vorgang bereits am 10. November [15]76 einen Bericht übermittelt, der in der Registratur sicherlich zu finden ist. Darüber hinaus ist er mit Philipp Dossenheimer übereingekommen, dass dieser einen 12-jährigen Erbbestand erhalten und als Zins jährlich 2 Ohm Wein, Heidelberger Maß, entrichten soll. Wenngleich die Geistliche Güteradministration derzeit den 3. Teil des erwirtschafteten Weins als Zins verlangt, bittet Philipp Dossenheimer stattdessen den mit dem Schaffner vereinbarten Zins geben zu dürfen. Der jährlich anfallende Ertrag der Nutzung (nutzung) ist dem Bestand des Hans Rücker, Bürger und Gutsbeständer des Klosters Lorsch in Weinheim, zugeteilt, der neulich in dieser Sache eine Bittschrift einreichte. Demnach ist diese Abgabe dem Kloster Lorsch zu reichen. Allerdings entsteht daraus für Hans Rücker kein Vorteil, worüber der Schaffner bereits 2 Gutachten eingereicht hat, wonach Philipp Dossenheimer den Weingarten nicht in eigenen Bau nehmen sollte. Vielmehr würde Hans Rücker dafür in Frage kommen, da er ohnehin die Besserung erhält.
Datum Heidlberg denn xiten Novembriß Anno et cetera .77.

[2] Die Geistliche Güteradministration schreibt dem Schaffner des Klosters Lorsch bezüglich den Kloster Lorsch zugehörigen 1 ½ Morgen Weingarten in Weinheimer Gemarkung, die Philipp Dossenheimer von der Geistlichen Güteradministration als Leibgeding verliehen worden waren, wie aus dem Befehl ersichtlich ist, der am 27. November 1577 an den Schaffner des Klosters Lorsch ergangen war. Nun beschwerte sich Philipp Dossenheimer, dass er Hans Rücker, Beständer des Lorscher Klosters in Weinheim, den 3. Teil des Weins abführen muss, er aber, genauso wie sein Vetter, nur den 4. Teil entrichten möchte, was von der Geistlichen Güteradministration bewilligt wird.
Datum Heydelberg den. 10. Octobris, Anno et cetera 78.

Dokument 1: Regest / Formalbeschreibung
Dokument 2: Regest / Formalbeschreibung
Nutzungsbedingungen
Virtuelles Archiv

Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/saw_mra_kurpfalz_1208
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-444940   
DOI: 10.11588/diglit.44494
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/saw_mra_kurpfalz_1208/manifest

Komplett-
Download

Sprung zur Seite
(z. B.: IV, 145, xii)


Universitätsbibliothek HeidelbergUnesco Welterbestätte Kloster LorschBundesland Hessen