Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1212/1; MRA Kurpfalz Nr. 1212/2

Urkunden: Über die Verleihung des Lorscher Fruchtzehnten zu Weinheim und die Bewirtschaftung der Klostergüter zu Lorsch

o.O. / Bensheim, 1609 / 1624, Konzept / Ausfertigung

[1] o.O., 1609 Februar 2
Die Geistliche Güteradministration zu Heidelberg berichtet, dass das Waisenhaus in Handschuhsheim über einen jährlichen Fruchtzehnten des Klosters Lorsch in Weinheimer Gemarkung verfügt. Diesen Fruchtzehnten hatte bisher Jakob Stutz, Bürger und Rotgerber zu Weinheim, und seine Ehefrau Barbara als Jahresbestand inne, der nun geendet ist. Nun wird der Fruchtzehnte erneut dem Ehepaar für 6 Jahre übergeben. Diese sollen sich von niemandem etwas vom Zehnten entfremden lassen, gerade da jüngst kurpfälzische Schäfer die Entrichtung des 30. Teils als Zehnten verweigerten. Solche Fälle sind dem Schaffner des Waisenhauses von Handschuhsheim anzuzeigen und derselbe ist um Hilfeleistung zu bitten. Die Eheleute dürfen den Fruchtzehnten nicht als Afterbestand weiterverleihen oder veräußern. Mit Ende des Vertragsverhältnisses sollen sie den Fruchtzehnten in gutem Zustand an das Waisenhaus in Handschuhsheim zurückgeben. Von diesem Zehnten sollen sie jährlich an St. Martin [11.11.] eine Pacht an den Schaffner des Waisenhauses zu Handschuhsheim von 24 Malter Feldfrüchte entrichten, genauer 3 Malter Korn, 4 Malter Gerste und 17 Malter Dinkel, Heidelberger Maß.
Die Äcker, von denen der Zehnte zu entrichten ist, beinhalten: 18 Morgen am Neuen Weg, die Hasenschützenwiese genannt, grenzt an die Birken, an das Gut des Valentin Nestenbacher, des Valentin Antheß und der Kirche. 13 Morgen zwischen den beiden Bachufern, gegenüber der Hasenschützenwiese, erstrecken sich vom Alten Damm bis zum Neuen Damm, an das Gut des Deutschen Ordens und des Waisenhauses von Handschuhsheim, grenzen an das Gut der Erben des Peter Schirmer, genannt der Rehmenacker. Diese 13 Morgen werden von Philipp Rücker, Peter Gump, Hans Grohe und Michael Spiegel aus Kreidach bebaut. An der Hasenschützenwiese liegt ein Gewann am Neuen Weg, erstreckt sich von der Hasenschützenwiese bis zu den Angewandern (Endwender). Diese schulden alle dem Kloster Lorsch den Zehnten, auch was sich in Richtung Bronnweg bis zur Hasenschützenwiese hin erstreckt, außer 1 ½ Morgen, die dem Junker Ulner [von Dieburg] den Zehnten entrichten, wobei dort das Kloster Lorsch den 30. Teil erhält. 4 Morgen, liegen zwischen den folgenden Gewannen, grenzen an das Gut des Philipp Schirmer, des Thomas Buedinger, des Hans Bundele und der Frau Wambolt. 6 Lützelmorgen, ergeben 4 ½ ganze Morgen, liegen bei genanntem Gewann gegenüber dem Bronnweg und werden Müedts Acker genannt. Sie grenzen an das Gut des Junkers Schmidtberger, der Kinder des Wendelin Lohman mit Hufengut. Die 4 ½ Morgen sind Hufengut des Deutschen Ordens, das von Peter Manheimer und den Kindern des Philipp Leipf aus Hohensachsen bebaut wird.
Im Feld in Richtung Hemsbach beginnen die zehntpflichtigen Äcker am Straßengewann an derLangmaßen. Diese grenzen an das Gut des Hans Scheeb, des Hans Müller mit Hufengut, erstrecken sich entlang des Gewanns bis an die Straße, an den Neuen Damm und an den Gewannweg. Junker Schmidtberger und seine Geschwister haben davon 12 Morgen inne, von denen sie den 30. Teil geben, die Übrigen entrichten den ganzen Zehnten. Ein weiteres Gewann erstreckt sich vom genannten Gewann in Richtung Hemsbach das Straßengewann entlang und endet am kurpfälzischen Acker, der mit einem Wappenstein gekennzeichnet ist, in Richtung Stadt bis an den Kapellacker des Deutschen Ordens und an die Landstraße. 4 Morgen im Kapellacker des Deutschen Ordens, die einst das Gut der Bürger waren, grenzen an das Gut des Georg Mengeß des Jungen, wovon der rechte Zehnte an das Kloster Lorsch entrichtet wird. Oberhalb der Landstraße in Richtung des kurpfälzischen Ackers ist vom Straßengewann der Zehnte fällig, grenzt an das Gut des Georg Mengeß des Jungen, der Kurpfalz, die Straße und die Bäume des Waisenhauses, die Wendelin Hüebener innehat. Der oberste Morgen an den Bäumen des Waisenhauses in Richtung des nächst am Weg gelegenen Weingartens ist dem Kloster Lorsch zehntpflichtig. 18 Morgen unterhalb des Schelmenackers in den 3 Gewannen, grenzen an das Gut des Spitals, den Bronnweg und Gegenwechsel, die Gemeinde und das Gut des Hans Müller. Sie werden von Gangloff Hohenberger, Valentin Jost und dem Spital bebaut. Sie geben den 30. Teil als Zehnten. 2 Morgen ebenda, genannt der Beltzmorgen, liegt neben den 3 genannten Gewannen, sind Hufenäcker, werden von Hans Müller und Hans Knappenschneider bebaut, grenzen an das Gut des Valentin Jost, des Hans Anastasius (Anstadt) Orth und des Spitals. 1 Stück Baumgarten unterhalb des Halsgerichts am Viehweg, gehört den Erben des Heinrich Walstetter. 1 Stück Acker in der Hintergasse und am Bischofsweingarten, grenzt an den Weingarten, Acker und Weingarten gehören der Kurpfalz, der Acker wird von einem Keller bebaut.
Von dieser Vereinbarung wurden 2 gleichlautende Exemplare angefertigt, von denen das eine von der Geistlichen Güteradministration besiegelt und dem Beständer zugestellt und das andere vom Beständer besiegelt und im Waisenhaus zu Handschuhsheim behalten wurde.
So geben vnd beschehen vff Mariæ Liechtmeß der da war der 2te Februar Anno et cetera 1609.

[2] Bensheim, 1624 August 17
Bartholomäus Weihland, Schaffner des Klosters Lorsch, schreibt dem Burggrafen auf der Starkenburg auf dessen Nachricht hin, dass der Kurfürst zahlreiche Stuten in das Kloster Lorsch verlegen möchte, damit die Güter, die hinter dem Kloster und im Lorscher Feld liegen, mit diesen bearbeitet werden können. Darüber hinaus führt er Grundsätzliches zur Bewirtschaftung der Lorscher Klostergüter aus. So sollen auf den Äckern die Samen für die Winterfrüchte ausgebracht werden. Zu den Klostergütern gehören überdies Wiesen, die alleine der Erhaltung der Pferde und des Viehs dienen. Die aus dem Ackerbau entstehenden Kosten sind nicht unerheblich, da man dafür 3 Pflüge und für jeden Pflug 2 Personen benötigt, also zusammen 6 Personen. Wenn jede Person 40 Gulden und 3 oder 4 Malter harter Früchte erhält, würde sich das im Jahr auf 240 Gulden und 24 Malter Früchte belaufen. Darüber hinaus sollte ein Oberknecht bestellt werden. Hinter dem Kloster und im Feld befinden sich ungefähr 250 Morgen Ackerland. Wenn jährlich 200 Morgen bebaut werden und 50 Morgen brach liegen, könnten – den Morgen zu 4 Malter Ertrag gerechnet – 800 Malter Feldfrüchte angebaut und auf den Wiesen 80 Fuhren Heu eingefahren werden. Den Dung für die Felder erzeugen zumindest zum größten Teil die vorhandenen Pferde und Rinder, wenn sie im Winter im Stall eingestellt sind. Da die Herrschaft auf dem Seehaus 500-700 Schafe stehen hat, können mittels eines Pferchs die Äcker gedüngt werden, gerade dort, wo der Boden sandig ist. Darüber hinaus verfügt das Kloster über die Berechtigung, in der gesamten Lorscher Gemarkung den Zehnten einzuziehen, was eine erkleckliche Einkunftsquelle darstellte, solange die Felder noch zur Gänze bebaut waren. Die Zehnteinnahmen sollten zusammen mit dem Vieh und dem Gesinde in einer Zehntscheuer untergebracht werden. Dafür würde sich der Ochsenhof anbieten. Wenngleich das Haus verfallen ist und die Instandsetzung Kosten verursachen würde, dürfte sich eine solche Investition langfristig auszahlen.
Signatum Bensheimb den 17. Augustj Anno et cetera 1624.
Material/Technique: Papier
Extent: Libell / gefalteter Bogen
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.44496  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-444966  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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