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Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Urkunden, Nr. 1892

Urkunde: Vergleich im Streit um die Rechte an der Kapelle St. Maria in Lichtenklingen

o.O., 1387 Dezember 1 , Ausfertigung

Pergament

Vergleich im Streit zwischen dem Pfarrer von Wald-Michelbach und Johann Ruthart von Wüstenmichelbach um die Rechte an der Kapelle St. Maria in Lichtenklingen vor Johann, Propst des Klosters Lorsch, und Engelhard, Offizial des Propstes von Stift Neuhausen bei Worms. Danach soll sich Johann Ruthart der Kapelle annehmen, jedoch dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung des Lorscher Propstes vorgenommen werden, was ihm die Schlichter jeweils urkundlich bestätigen müssen. Alle dem Altar gewidmeten Opfergaben, mit Ausnahme von Wachs, sollen dem Pfarrer von Wald-Michelbach zustehen, weshalb dieser wenigstens 1 Messe pro Woche zu lesen hat. Das Wachs soll entweder in der Kapelle Verwendung finden oder auf andere Weise zu deren Vorteil angelegt werden, jedoch ist es dem Pfarrer nicht erlaubt, damit zu handeln (da mit nit zu schicken). Vom Inhalt des Opferstocks erhält der Pfarrer [von Wald-Michelbach] ein Viertel. Der Rest soll von Johann Ruthart, oder von einer vom Lorscher Propst bestimmten Person, für Baumaßnahmen und Gottesdienste zum besten Nutzen für die Kapelle aufgewendet werden. Hierüber ist von Johann Ruthart bzw. dem Empfänger eine jährliche Rechnung dem Lorscher Propst, dem Vogt von Lindenfels und dem Pfarrer von Wald-Michelbach vorzulegen. Sollte nach dem Tod des jetzigen Kaplans Dietrich der Pfarrer von Wald-Michelbach es unterlassen, die Messe zu halten, so soll dieser einen Hilfspriester bestellen, welcher zur allgemeinen Zufriedenheit den Dienst zu versehen hat und dem die Einnahmen eher bewilligt werden sollen als einem Fremden. Schließlich soll nach dem Tod des Kaplans Dietrich die Kapelle nur mit Zustimmung des Lorscher Propstes erneut verliehen werden.
Zeugen: Johann Kreis, Junker und Hofmeister; Johann Mospach, Vogt zu Heidelberg und Lindenfels; Johann Heiden, Landschreiber zu Heidelberg; Hartliep, Pfarrer [zu Heidelberg]; Godelman, Pfarrer zu Dossenheim und viele weitere ehrbare Leute.
Ankündigung der Siegel des Johann, Propst des Klosters Lorsch, und Engelhard, Offizial des Propstes von Stift Neuhausen bei Worms.
Datum Anno domini Mo.ccco lxxxvii Crastino Andree apostoli.

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Persistent URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/saw_mu_1892
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-322818   
DOI: 10.11588/diglit.32281
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/saw_mu_1892/manifest

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(z. B.: IV, 145, xii)


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