Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Urkunden, Nr. 63

Urkunde: Päpstliches Mandat zur gerichtlichen Verfolgung der von Berlewin Zurno angeführten Vertreibung der Zisterziensermönche aus dem Kloster Lorsch

Rieti, 1236 Juli 27, Ausfertigung

Papst Gregor [IX.] schreibt dem Abt [Theoderich] und dem Prior der Prämonstratenserabtei Arnstein, dass er wünscht, der Herzog [Otto II.] von Bayern möge sich um seines Seelenheils willen in Nächstenliebe üben. Schließlich ist ihm zu Ohren gekommen, dass, nachdem der Mainzer Erzbischof [Siegfried III. von Eppstein] mit päpstlichem Mandat die Benediktiner wegen ihrer Verfehlungen aus dem Kloster Lorsch entfernt und Brüder des Zisterzienserordens eingeführt hatte und die Zisterzienser dort einige Tage des Friedens verweilt hatten, der Marschall [Berlewin] Zurno mit seinen Getreuen nachts in das Kloster eindrang, einige Mönche in der Klosterkirche vor dem Altar angriff und verwundete und schließlich den Konvent aus dem Kloster vertrieb. Aufgrund dieser begangenen Schandtat (facinus) ordnet Papst Gregor [IX.] an, dass besagter Adeliger [Berlewin Zurno] zu befragen und zu ermahnen ist, damit die fälschlicherweise vom Marschall und den Adeligen begangenen Taten entsprechend gesühnt werden können. Zuletzt befiehlt Gregor dem Abt und Prior, den Marschall davon in Kenntnis zu setzen (attentire) und vor Gericht zu führen (inducere).
Data Reate VJ Kalendas Augusti Pontificatus nostrj Anno decimo.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.44502  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-445028  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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