Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Urkunden, Nr. 72

Urkunde: Papst Gregor IX. befiehlt, die gegen den Erzbischof von Mainz ausgesprochene Exkommunikation aufzuheben

Lateran, 1239 Juni 7, Ausfertigung

Papst Gregor [IX.] schreibt dem Abt [Kuno] von Weißenburg, dass der Mainzer Erzbischof [Siegfried III. von Eppstein] ihm anzeigte, dass der Abt und Prior von Mallersdorf sowie der Abt von Thierhaupten, ihn zur Herausgabe der zum Kloster Lorsch gehörigen Starkenburg zwingen sollten und im Zuge dessen den Erzbischof ohne angemessenen Grund und entgegen den Statuten des Generalkonzils exkommunizierten. Wenn dem so sei, müssen jene innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt dieser Urkunde die Exkommunikation zurücknehmen. Im Fall der Säumigkeit wäre der Abt von Weißenburg angehalten, nach geleisteter Bürgschaft vonseiten des Erzbischofs, dessen Exkommunikation aufzuheben.
Data Laterani VIJ Jdus Junij. Pontificatus nostrj Anno Terciodecimo.
Material/Technique: Pergament
Extent: Einzelblatt
Language: Latin
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.44505  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-445055  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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