Heidelberg, Stadtarchiv, U 2/91

Urkunde: Gültverschreibung des Ehepaars Hüber gegenüber der Pfarrkirche zu Heddesheim

[Lützelsachsen], 1597, Ausfertigung

Georg Hüber und seine Ehefrau Margarete, Gemeindeleute zu Lützelsachsen, verpflichten sich gegenüber Siegmund Jacob, Amtskollektor zu Heidelberg, als Vertreter der Pfarrkirche von Heddesheim für ein Hauptgeld in Höhe von 70 Gulden zu einer jährlichen Zahlung von 3 ½ Gulden. Diese sind am Tag der hl. Katharina [25.11.] oder innerhalb von 8 Tagen darauf in Heidelberg zu entrichten. Die Eheleute quittieren, die Summe vom Amtskollektor in bar erhalten zu haben. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute ihre eigenen Güter in Lützelsachsener Gemarkung ein: 1 ½ Viertel Acker zu Hamm, grenzen an das Gut von Hans Casper und von Wolf Scherg. ½ Morgen Acker ebenda, grenzt an das Gut von Peter Heigel und von Klaus Walders Kindern. 1 Morgen Wiese vff däm Redern, grenzt an das Gut von Israel (Jsserel) Wegner und von Andreas Reibelt. ½ Morgen Wiese am Groben Acker, grenzt an das Gut von Hans Drautman und von Lorenz Westheffer aus Großsachsen. ½ Morgen Acker auf dem Stampf, grenzt an das Gut von Hans Weber und von Hans Casper; von diesem Gut erhält das Deutschordenshaus zu Weinheim einen Zins von 3 Albus. 1 Viertel Acker im Hammelbächer, grenzt an das Gut von Peter Lohmel und von Leonhard Obein; von diesem Gut erhält das Waisenhaus von Handschuhsheim einen Zins von 2 Maß Wein. 1 Viertel Acker im Gartenacker, grenzt an das Gut von Peter Heigel und von Grundel Schmid aus Leutershausen; von diesem Gut erhält Junker Ottheinrich Landschad von Steinach einen Zins von 2 Maß Wein. 1 ½ Viertel Acker zwischen den Gassen, grenzen an das Gut von Stefan Weiget und von Nikolaus Salat; von diesem Gut erhalten Ottheinrich Landschad von Steinach einen Zins von ½ Eimer und 4 Maß Wein und das Waisenhaus zu Handschuhsheim einen Zins von 4 Maß Wein. Das Gericht zu Lützelsachsen, bestehend aus Jakob Schuman, Schultheiß, und den Gerichtsschöffen Hans Casper, Peter Heigel, Valentin Lutz, Hans Drautman, Peter Hauek, Diepold Kirchertt, Andreas Reibelt, Hans Weber, Stefan Weiget und Wolf Kepelman, bestätigt, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen.
Ankündigung des Gerichtssiegels von Lützelsachsen.
Der geben vnd geschehen Nach der Selligmachenden geburd, Jehssu Chrüsti, fünffzehen hundert achtzig vnd Jm Sieben vnd Neüntzigsten Jahr.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33522  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-335220  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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