München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Mannheimer Urkunden, Oberamt Germersheim, Nr. 489

Urkunde: Kloster Lorsch überträgt dem Pfalzgrafen den durch Handschuhsheim verlaufenden Graben

o.O., 1472 August 7, Ausfertigung

Johann Linck (Lincke), Verweser des Klosters Lorsch, und der Konvent übergeben den durch Handschuhsheim verlaufenden Graben samt den dazugehörigen Rechten an Kurfürst Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, als Dank für seine gewährten Gnaden und seinen Schirm. Das Kloster Lorsch verfügt seit alters her über zahlreiche Besitzungen in Handschuhsheim. Durch diese wurde in früherer Zeit ein Graben angelegt, in dem Wasser fließt und Fischfang möglich ist. Kurfürst Friedrich und seine Erben dürfen diesen Graben mit den dazugehörigen Rechten für ewige Zeit nutzen, müssen diesen aber in gutem Zustand bewahren. An beiden Ufern des Grabens sollen Grenzsteine gesetzt werden. Abfluss und Tränke sollen unverändert bleiben. Der Abfluss ist vom Kurfürsten in Stand zu halten.
Ankündigung des Siegels des Verwesers der Propstei Lorsch und des Konvents.
Der geben ist off frytag nach sannt Sixts tag Anno domini Millesimoquadringentesimo septuagesimosecundo.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.47113  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-471136  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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