Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 1403

Urkunde: Kloster Lorsch übergibt dem Kanoniker Werner den Zehnten in Damm

Lorsch, 1262 März 21, Ausfertigung

H[einrich II.], Propst, und der Konvent des Klosters Lorsch übergeben den Zehnten im Dorf Damm an Werner (Wezelonus), Kanoniker zu Wimpfen. Von diesem soll Werner dem Kloster jährlich auf Martini [11.11.] einen Zins in Höhe von 3 Schilling Heller entrichten. Sollte er oder seine Erben den Zins nicht fristgerecht entrichten, fällt der Zehnt an das Kloster Lorsch zurück.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Datum Laurisse anno domini. Mo . CCo . LXo . ijo . in die sancte Benedicti.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32901
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329013

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