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Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 2228

Urkunde: Erbkauf des Ehepaars Schlicksupp von einem Weingarten vom Waisenhaus Handschuhsheim

Heidelberg, 1594 April 5, Ausfertigung

Der Handschuhsheimer Gemeindemann Sebastian Schlicksupp und seine Ehefrau Maria Elisabeth reversieren den Erbkauf von ungefähr ½ Viertel Weingarten im Espenloch um 9 Gulden, gemäß der inserierten Gegenurkunde vom selben Tag, ausgestellt und besiegelt von der Geistlichen Güteradministration zu Heidelberg. Der Erbkauf erfolgt mit Zustimmung des Kurfürsten Friedrich [IV.], Pfalzgraf bei Rhein. An besagten Weingarten grenzt das Gut des Diebold Karg, des Hans Grüber und der Espenlochweg. Die Eheleute verpflichten sich, jährlich im Herbst einen Bodenzins von 1 Viertel Wein an das Waisenhaus Handschuhsheim zu entrichten. Die Kaufsumme haben die Eheleute dem Paul Heuß, Schaffner des Waisenhauses zu Handschuhsheim, in bar bezahlt.
Ankündigung des Siegels des Gerichts zu Handschuhsheim.
Geben vnnd gescheen wie obsteet = So geben zue Heydelberg den Fünften Aprilis. Anno Domini Funftzehen hundert Neüntzig vnd Vier.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.32928  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329288  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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