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Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 2230

Urkunde: Erbbestandsverleihung des Waisenhauses Handschuhsheim an das Ehepaar Schmidt

o.O., 1599 August 20, Ausfertigung

Der Handschuhsheimer Gemeindemann Hans Schmidt und seine Ehefrau Margarete reversieren die Verleihung eines Erbbestands von 1 Morgen Acker in Handschuhsheimer Gemarkung vonseiten des Waisenhauses zu Handschuhsheim, gemäß der inserierten Gegenurkunde vom selben Tag, ausgestellt und besiegelt von der Geistlichen Güteradministration zu Heidelberg, mit Zustimmung des Kurfürsten Friedrich [IV.], Pfalzgraf bei Rhein, und des kurpfälzischen Rates Junker Wolf Riedesel von Bellersheim. Der Acker grenzt beidseitig an das Gut des Waisenhauses zu Handschuhsheim sowie an den Ladenburger Weg und an das Gut des Junkers Johann [V.] von Handschuhsheim. Die Eheleute verpflichten sich, jährlich zu St. Martin [11.11.] 1 Vierzel Korn zu entrichten. Für die Überbesserung sollen sie 50 Gulden an das Waisenhaus zu Handschuhsheim zahlen. Die erste Zahlung in Höhe von 20 Gulden soll im Jahr 1598 [!] erfolgen und in jedem darauffolgenden Jahr 10 Gulden betragen, bis die Schuld getilgt ist. Würden die Eheleute den Besitz zukünftig unter Zustimmung des Waisenhausschaffners veräußern, sollen sie von dem Erlös das Laudemium oder den fünfzigsten Pfennig nach der kurpfälzischen Landesordnung an die Waisenhausschaffnerei zahlen. Sollten sie gegen einen der Punkte zuwiderhandeln, fällt der Erbbestand samt darauf stehenden Pflanzen und Besserung wieder an das Waisenhaus zurück.
Ankündigung des Siegels des Schultheißen und Gerichts zu Handschuhsheim.
Geschehen vf tag vnd Jar wie obstehet. = Der geben und geschehen den zwanzigisten manats tag Augustj, Jm Jar nach Christj vnsers Lieben herrn vnd Seeligmachers geburt, Als mann Zalt, Funfzehen hundert Neunzig vnd Neune.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.32924  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329240  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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