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Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 2242

Urkunde: Kloster Lorsch gibt den Augustiner-Chorfrauen zu Handschuhsheim ein Gut in Erbbestand

o.O., 1483 Februar 22, Ausfertigung

Eberhard [von Wasen], Propst, und der Konvent des Klosters Lorsch geben dem Konvent der Augustiner-Chorfrauen zu Handschuhsheim 1 Zweitel Grund gegen einen jährlichen Zins von 3 Schilling Pfennig in Erbbestand. Dieser Grund liegt in der Hainsbach in Handschuhsheimer Gemarkung und grenzt an das Gut des Klosters Schönau und an das der Chorfrauen mit einem Weingarten, der der grobart genannt wird. Aus diesem unbebauten Flecken sollen die Chorfrauen einen Weingarten machen, von dem der Frauenkonvent zu Handschuhsheim jährlich neben dem Zins auch den Zehnten auf Martini [11.11.], bzw. innerhalb von 14 Tagen darauf, an die Schaffnerei des Lorscher Klosters in Handschuhsheim zu entrichten hat. Sollten die Chorfrauen dies nicht erfüllen, kann das Kloster oder dessen Schaffner den Weinberg wieder einziehen.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Geben Jm Jar nach Cristi vnsers hern geburt tusent vyerhundert achtzicgh vnd druw Jar vff Samstag Kathedra sancti Petri.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.32915  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329152  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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