Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.

Karlsruhe, Generallandesarchiv, Bestand 43, Nr. 5626

Urkunde: Kloster Lorsch erteilt Schwarz Reinhard von Sickingen die Zustimmung zur Stiftung eines Altars in der Pfarrkirche zu Wiesloch

Lorsch, 1428 Mai 15, Ausfertigung

Propst Konrad [von Habern] und der Konvent des Klosters Lorsch erteilen dem Ritter Schwarz Reinhard von Sickingen und anderen aus dem Geschlecht Sickingen ihre Zustimmung zur Stiftung und Errichtung eines Altars in der Pfarrkirche zu Wiesloch, der dem heiligen Georg, dem heiligen Sebastian und anderen Heiligen geweiht ist. Da Propst und Konvent die Kollatur in der Pfarrkirche zusteht, verleihen sie Schwarz Reinhard und anderen seines Geschlechts das Recht der Kollatur an besagtem Altar. Sollte das Geschlecht ohne Erben sein, fällt dieses Recht an das Kloster Lorsch zurück. Der Kaplan ist dem Pfarrer der Wieslocher Pfarrkirche Gehorsam schuldig, gleich den anderen Kaplänen dieser Kirche.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Datum die sabbato post ascensionem domini Jn anno domini Millesimo quadringentesimo vicesimo octauo.
Material/Technik: Einzelblatt
Umfang: Pergament
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.32909  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329099  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 27.02.2017.