Frankfurt a. M., Institut für Stadtgeschichte, Holzhausen-Archiv: Mainzer Lehenurkunden, Nr. 252
Urkunde: Belehnung Philipps des Älteren von Hanau als Vormund seines Neffen Philipp des Jüngeren
[Mainz], 1464 Juli 14, Ausfertigung
Graf Philipp [I. der Ältere] von Hanau[-Lichtenberg] bekennt, dass er als Vormund (Momppar) seines Neffen, des Junggrafen Philipp [I. des Jüngeren] von Hanau[-Münzenberg], vom Mainzer Erzbischof Adolf [II. von Nassau] zahlreiche Güter als Mannlehen erhalten hat. Dabei handelt es sich um die Hälfte [der Burg] Bartenstein, ein Viertel [der Burg] Rieneck mit Zubehör, das Dorf und Gericht Rumpenheim, welche die Heusenstamm und die verstorbenen Kinder des Ritters Frank von Kronberg von ihm zu Lehen tragen und welche die Lehen des Lorscher Klosters sind. Ebenfalls verliehen wird ihm der Wildbann zu Hanau. Dieser beginnt an der Mündung der Kinzig in den Main, verläuft die Kinzig aufwärts bis an die Höchster Brücke oberhalb von Gelnhausen, die Straße herab durch [Alten]haßlau, hinter dem Rauenberg, durch Albstadt bis an die Brücke nach Michelbach, die Kahl entlang bis an den Main, den Main entlang bis zurück an die Kinzig und beinhaltet zuletzt den Kulberg zu Aschaffenburg.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der geben ist samßtage nach sant margrethen tage Anno domini millesimoquadringentesimosexagesimoquarto.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-417373
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