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Frankfurt a. M., Institut für Stadtgeschichte, Holzhausen-Archiv: Mainzer Lehenurkunden, Nr. 278

Urkunde: Belehnung Philipps des Jüngeren von Hanau durch den Mainzer Erzbischof

[Mainz], 1468 Juni 2 , Ausfertigung

Pergament

Graf Philipp [I.] der Junge von Hanau[-Münzenberg] reversiert, unter Einrückung der Gegenurkunde vom selben Tag, die Verleihung von zahlreichen Gütern als Mannlehen durch den Mainzer Erzbischof Adolf [II. von Nassau]. Dabei handelt es sich um die Hälfte [der Burg] Bartenstein, ein Viertel [der Burg] Rieneck mit Zubehör, das Dorf und Gericht Rumpenheim, welche die Heusenstamm und die Kinder des verstorbenen Ritters Frank von Kronberg von ihm zu Lehen tragen und welche die Lehen des Lorscher Klosters sind. Ebenfalls verliehen wird ihm der Wildbann zu Hanau. Dieser beginnt an der Mündung der Kinzig in den Main, verläuft die Kinzig aufwärts bis an die Höchster Brücke oberhalb von Gelnhausen, die Straße herab durch [Alten]haßlau, hinter dem Rauenberg, durch Albstadt bis an die Brücke nach Michelbach, die Kahl entlang bis an den Main, den Main entlang bis zurück an die Kinzig und beinhaltet zuletzt den Kulberg zu Aschaffenburg.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der geben ist uff Jare vnd tag als obgeschrieben steet = Der geben ist Jn vnser Stat Mentze am Donrstag nach dem Sontag Exaudi Anno domini Millesimoquadringentesimosexagesimoctauo [!].

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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/isgffm_ha_ml_nr_278
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-417380   
DOI: 10.11588/diglit.41738
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/isgffm_ha_ml_nr_278/manifest

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