Cover

Münster, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, KU 108 = C 001u/Fürstabtei Corvey – Urkunden Nr. 56

Urkunde: Konrad III. bestätigt die Urteile im Streit zwischen Abt und Truchsess des Klosters Corvey

Speyer, 1150 [Februar] , Ausfertigung

Pergament

König Konrad [III.] bestätigt die drei auf dem Speyerer Hoftag von Reichsministerialen und Reichsfürsten gefällten Urteile über die von Wibald, Abt des Klosters Corvey, eingebrachte Klage, betreffend die Übergriffe der Truchsessen und Schenken des Klosters. Dieselben hatten mit weiteren Ministerialen des Klosters die Vermögensverwaltung eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem Abt ausgeübt und damit auch ihre Familien und Bewaffneten versorgt. Abt Wibald war dagegen vorgegangen, aber auf den Widerstand des Truchsessen Raban, seines Bruders Liudolf und einiger Verwandter gestoßen, weshalb der Abt den Fall vor den Ministerialen hatte verhandeln lassen. Diese erkannten Raban und den anderen Ministerialen die Verfügungsgewalt ab und sprachen sie dem Abt zu. Da Raban den Spruch nicht anerkannte, erreichte Wibald beim König, dass die Reichsministerialen auf dem Hoftag zu Speyer dazu befragt wurden, die das Urteil der Corveyer Ministerialen bestätigten. Darüber hinaus hatte Raban eine erbliche Wohnstatt (hereditariam mansionem) innerhalb der Klostermauern an sich gerissen (sibi uendicauit). Auch in diesem Fall wurden die Corveyer Ministerialen befragt, die sich dagegen aussprachen, dass überhaupt ein Weltlicher ein Lehen in atrio ęcclesię haben und ein Abt ein solches Lehen auch nicht ausgeben darf. Raban akzeptierte auch diesen Spruch nicht. Die Reichsministerialen jedoch bestätigten das Urteil der Corveyer Ministerialen. Zuletzt hatte Raban auch die Stellung eines Burggrafen und die Gerichtsgewalt des Klosters beansprucht. König Konrad III. spricht die Burggewalt gemäß dem Urteil der Reichsfürsten dem Abt des Klosters zu. Das Urteil über die Verfügungsgewalt fällte Konrad von Hagen, königlicher Ministeriale, jenes über die Wohnstatt und die Burggewalt Konrad von Wallhausen, königlicher Ministeriale und Kämmerer.
Zeugen: Ortlieb [von Frohburg], Bischof von Basel, und seine Ministerialen; Hermann [I. von Arbon], Bischof von Konstanz, und seine Ministerialen; Günter [von Henneberg], Bischof von Speyer, und seine Ministerialen; Egilolf [von Erlach], Abt des Klosters Murbach, und seine Ministerialen; Walter, Abt des Klosters Selz, und seine Ministerialen; der Abt des Klosters Kempten und seine Ministerialen; [Benedikt], Abt des Klosters Weißenburg, und seine Ministerialen; Klerus und Volk des unbesetzten Bischofsstuhls zu Worms; Klerus und Volk der vakanten Abteien Fulda und Lorsch; Friedrich [III.], Herzog von Schwaben und Elsass, und seine Ministerialen; Otto [V.] von Wittelsbach, Pfalzgraf [in Bayern], und seine Ministerialen; Hermann [III.] von Baden, Markgraf, und seine Ministerialen; die Grafen Werner [II.] von Habsburg, Ulrich [II.] von Lenzburg, Wilhelm von Gleißberg, Wilhelm [I.] von Jülich, Emich [III.] von Leiningen, Wolfram [I.] von Wertheim, Markward [II.] von Grumbach; Arnold, Truchsess von Rothenburg; Heinrich, Marschall; Reinger, Schenk; Tibert von Weinsberg, Kämmerer.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Data anno Dominicę Incarnationis. Mo. Co. Lo. Indictione. XIII. Anno vero domini Cunradi Secundi Regis invictissimi [XIIo] anno autem domini Wiboldi Corbeiensis abbatis. IIIo. Actum Spirę in Christo feliciter. AMEN.

Regest / Formalbeschreibung
Nutzungsbedingungen
Virtuelles Archiv

Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/lanrww_ku_108
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-363111   
DOI: 10.11588/diglit.36311
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/lanrww_ku_108/manifest

Komplett-
Download

Sprung zur Seite
(z. B.: IV, 145, xii)


Universitätsbibliothek HeidelbergUnesco Welterbestätte Kloster LorschBundesland Hessen