Speyer, Landesarchiv, F 7, Nr. 3005

Urkunde: Erbbestandsverleihung des Weinheimer Ehepaars Gegitz durch die Geistliche Güteradministration

[Weinheim], 1589 [November 19], Ausfertigung

Der Weinheimer Bürger Philipp Gegitz und seine Ehefrau Petronella reversieren die Erbbestandsverleihung mit 3 Viertel Weingarten in der Dietersklinge in Weinheimer Gemarkung, gemäß der inserierten Gegenurkunde vom selben Tag, ausgestellt von der Geistlichen Güteradministration und besiegelt von Johann Kasimir, Administrator der Kurpfalz und Vormund Kurfürst Friedrichs [IV.], mit Zustimmung Johann Kasimirs. Dieses Lorscher Klostergut war bisher im Besitz des Hans Rehe, der den vierten Teil des geernteten Weins an das Kloster Lorsch entrichtete, und grenzt an das Gut des Nathaniel (Natz) Babst und des Georg [Hubner]. Die Eheleute verpflichten sich, jährlich im Herbst den vierten Teil des roten und weißen Weins an den Schaffner des Klosters Lorsch zu liefern und eine Überbesserung von 10 Gulden zu entrichten.
Ankündigung des Siegels von [Jost Liebner], Keller von Weinheim.
Geben wie obstehet = So geb[…] hundert Achtzig Neun.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.34660  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-346603  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 22.06.2017.