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Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg, U 24

Urkunde: Gültverschreibung des Ehepaars Andreaß gegenüber dem Bensheimer Heiliggeistspital

[Bensheim], 1586 Februar 2, Ausfertigung

Der Bensheimer Bürger Johann Andreaß und seine Ehefrau Apollonia verpflichten sich gegenüber dem Spitalmeister des Bensheimer Heiliggeistspitals Valentin Munck zu einer jährlichen Zahlung von 1 Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 20 Gulden, die sie in bar erhalten haben. Die Gülte ist zu Mariä Lichtmess [02.02], bzw. innerhalb von 8 Tagen davor oder danach zu entrichten. Diese Vereinbarung erfolgt mit Zustimmung der Junker Reinhard von Schwalbach und Friedrich Gottfried von Walderdorff, Kastenvögte des Bensheimer Heiliggeistspitals. Als Sicherheit setzen die Eheleute folgendes Unterpfand ein: 1 Viertel Weingarten am Schneidweg, grenzend an den Fahrweg und an das Gut von Jakob Weickhell. Von diesem Weingarten erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 1 Eimer Wein. Zudem bitten die Eheleute Philipp Wispach, Schultheiß, Hans Schüllez und Konrad Beckh, Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim, das kleine Stadtsiegel an diese Urkunde anzuhängen.
So geben vff Mariæ Lichtmeß, Nach Christi geburt Eintaußent fünffhundert achzig vnd sechs Jar.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.41344  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413449  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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