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Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg, U 43

Urkunde: Gültverschreibung des Ehepaars Staudenheimer gegenüber dem Bensheimer Heiliggeistspital

[Bensheim], 1592 November 30 , Ausfertigung

Pergament

Der Bensheimer Bürger Jakob Staudenheimer und seine Ehefrau Zeitlose verpflichten sich gegenüber dem Bensheimer Spitalmeister Engelhard Heinchen zu einer jährlichen Zahlung von 5 Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 100 Gulden, die sie in bar empfangen haben. Der Zins ist auf St. Andreas [30.11], bzw. in einem Zeitraum von 14 Tagen darauf, zu entrichten. Diese Vereinbarung erfolgt mit der Zustimmung von Lukas Forstmeister von Gelnhausen dem Älteren und Wilderich (Wüllerich) von Walderdorff dem Jüngeren, den Kastenvögten des Bensheimer Heiliggeistspitals. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: Ihr eigenes Haus, in der Au gelegen, mit allen dazugehörigen Rechten, grenzend an das Gut derer von Walderdorff und von Hermann Kiessel. Von diesem Gut erhält das Siechenhaus einen Zins von 1 Pfennig. Zudem setzt deren Mutter und Schwiegermutter Ursula, die Witwe von Servatius Becker, ½ Morgen Weingarten im Hemsberg ein, grenzend an das Gut derer von Walderdorff und von Hans Groß. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch jährlich einen Zins von 1 Viertel [Wein]. Sie setzt weiter ½ Morgen Acker vorm Meer ein, grenzend an das Gut der Junker Forstmeister [von Gelnhausen]. Das Bensheimer Gericht bestätigt, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen.
Ankündigung des Siegels der Stadt Bensheim.
Geschehen den letsten tag Nouembris, alß man Zelt nach vnsers herren geburt funffzehenhundert vnd zweÿvndneuntzig Jahr.

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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/pasgb_u43
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413466   
DOI: 10.11588/diglit.41346
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/pasgb_u43/manifest

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