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Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg, U 68

Urkunde: Gültverschreibung des Ehepaars Reichart gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhaus

Bensheim, 1605 Dezember 26, Ausfertigung

Der Bensheimer Bürger Jakob Reichart und seine Ehefrau Margarete verpflichten sich gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhausschaffner Dionysius Christian zu einer jährlichen Zahlung von 2 ½ Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 50 Gulden, welches sie in bar erhalten haben. Der Zins ist innerhalb von 8 Tagen vor oder nach St. Stephan [26.12] zu entrichten, wobei die erste Zahlung im Jahr 1605 geleistet werden soll. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: ½ Morgen auf dem Griesel, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut der Witwe von Hans Junk. ½ Drittel auf der Schwell, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut von Adam Güderspecher. Ungefähr 1 Viertel Wiese (graß Leppen) im Hundsrück, grenzend an den gemeinen Pfad und den gemeinen Fahrweg. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 1 Maß Wein. Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim bestätigen, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen.
Ankündigung des Bensheimer Stadtsiegels.
Actum Benßheim, Vff Stephani Jm Jahr nach Jesu Christj Vnßers Eynigen Erlößers Vndt Seligmachers gepurt. Eyndausendt Sechshundert Vnndt Funff gezeltt.
Material/Technique: Pergament
Extent: Einzelblatt
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.41348  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413483  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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