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Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg, U 70

Urkunde: Gültverschreibung des Hans Mades gegenüber dem Bensheimer Ehepaar Heller

Bensheim, 1608 Februar 22, Ausfertigung

Der Bensheimer Bürger Hans Mades verpflichtet sich gegenüber dem Bensheimer Bürger Philipp Heller und dessen Ehefrau Apollonia zu einer jährlichen Zahlung von 5 Gulden für ein Hauptgeld von 100 Gulden, die das Ehepaar in bar erhalten hat. Der Zins ist innerhalb von 8 Tagen vor oder nach Kathedra Petri [22.02] zu entrichten, wobei die erste Zahlung im Jahr 1608 geleistet werden soll. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzt Hans Mades folgende Güter ein: An Weingärten: 1 Drittel im Gräfenberg, grenzend an das Gut von Philipp Seger und an das der Witwe von Hans Schoff. 1 Viertel im Krätenbecher, grenzend an das Gut von Philipp Stetter und von Kaspar Leybfriedt, dem Glöckner. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 2 Maß Wein. An Äckern: 1 Viertel, grenzend an den neuen Graben, an das Gut von Wilhelm Kurtz und von Philipp Wentz, den Unterschultheißen. Von diesem Gut entrichtet Hans Mades einen Zins von 1 Maß Hubwein. 1 Viertel am Lorscher Pfad, grenzend an das Gut von Philipp Madeß und von Valentin Hurschler dem Jungen. Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim bestätigen, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen.
Ankündigung des kleinen Ratssiegels der Stadt Bensheim.
Actum Benßheim vf Cathedra Petri, Jm Jahr nach Jesu Christi vnßers eynigen Erlößers vnndt Seligmachers gepuhrt, Einn Dausendt Sechshundert Vnndt Achtt.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.41349  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413498  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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