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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 13 Nr. 752

Urkunde: Belehnung des Otto Kämmerer von Worms als Vormund des Hans von Wolfskehlen mit Wasserbiblos

o.O., 1411 März 19, Ausfertigung

Otto Kämmerer [von Worms] (Orte Kemerer) reversiert, dass er nach dem Tod des Hartwig von Wolfskehlen als Vormund von dessen unmündigem Sohn Hans von Wolfskehlen von Kurfürst Ludwig [III.], Pfalzgraf bei Rhein, das Dorf Wasserbiblos mit allem Zubehör als Lehen empfangen hat. Davon ausgenommen ist die Wildhube, die mit ihrem Zubehör in der Gemarkung des Dorfes Wasserbiblos liegt, aber zum [Kloster] Lorsch gehört.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Datum Anno domini Millesimo ccccvndecimo quinta feria post dominicam Oculi.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37556  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375564  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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