Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 106/4

Urkunde: Kloster Lorsch verzichtet auf Rechte an Schloss Hirschhorn

Kloster Lorsch, 1364 September 1, Ausfertigung

Konrad [Echter], Propst des Klosters Lorsch, und der Konvent verzichten auf alle Rechte am Schloss Hirschhorn am Neckar mit all seinem Zubehör. Dieses gehörte von alters her zur ehemaligen Abtei Lorsch, die schließlich dem Mainzer Erzbischof [Siegfried III. von Eppstein] und dem Hochstift übertragen wurde. Die Ritter Johann und Engelhard [II.] von Hirschhorn, die wie ihre Vorfahren das Schloss vom Propst bzw. Abt als Mannlehen empfingen, werden aus der Lorscher Lehensmannschaft entlassen und ihrer Eide gegenüber dem Kloster Lorsch entbunden. Ferner ist es erklärter Wille von Propst und Konvent, dass die beiden Ritter das Schloss vom Mainzer Erzbischof Gerlach [von Nassau] zu Lehen nehmen.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Der gegeben ist zu Lorsche in vnserm Closter an sente Egidien tag da man zalte nach godis geburte drutzenhundert Jare darnach in dem vier vnd sechsszigestem Jare.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37483  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374833  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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