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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 146/10

Urkunde: Erbbestandsverleihung des kurpfälzischen Kellers Matthias Baßman und seiner Ehefrau Margarete Vogler

Heidelberg, 1601 Oktober 15 , Ausfertigung

Pergament

Matthias Baßman, kurpfälzischer Keller zu Neuschloss, und seine Ehefrau Margarete Vogler reversieren die inserierte Urkunde, ausgestellt von Kurfürst Friedrich [IV.], Pfalzgraf bei Rhein, an demselben Tag, über die Verleihung des Erbbestands von 18 ½ Morgen und 13 Ruten Feld in der Nähe von Lorsch. Diese Güter umfassen: 4 Morgen und 20 Ruten hinter dem Kloster [Lorsch], grenzen in Richtung Bensheim an das kurpfälzische Zinswäldlein sowie in Richtung Lorsch an die Güter des Klosters Lorsch und sind umlaufend mit Grenzsteinen abgesteint. 14 Morgen, 1 ½ Viertel und 13 Ruten, grenzen in Richtung Bensheim an das kurpfälzische Zinswäldlein, in Richtung Heppenheim an den Bensheimer Wald, in Richtung Lorsch an den Bensheimer Meerbach sowie in Richtung Kleinhausen an das Lorscher Frei- bzw. Lehengut und sind mit Grenzsteinen abgesteint. Die Eheleute sollen die Güter ohne die Entrichtung des Zehnts bebauen und nutzen und müssen diese in gutem Zustand bewahren. Jährlich haben sie zwischen den Festtagen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt [15.08–08.09.] einen ewigen Zins von 6 Malter Korn, 9 Malter Dinkel und 9 Malter Hafer in den kurpfälzischen Speicher in Neuschloss zu liefern. Sollten die Eheleute diesen verliehenen Erbbestand verkaufen wollen, müssen sie diesen zuerst dem Kurfürsten anbieten. Sollte er den Kauf ablehnen, einen Weiterverkauf jedoch bewilligen, stünde ihm vom Kaufschilling das Laudemium (Lautmium), also der 50. Pfennig, zu. Die Eheleute sind zudem verpflichtet, Schädigungen am Zinswäldlein dem Kurfürsten anzuzeigen. Darüber hinaus verkauft Kurfürst Friedrich [IV.] ihnen die Besserung und die Erbgerechtigkeit für einen Gesamtbetrag von 186 Gulden. Diese Summe wird in zwei aufeinanderfolgenden Raten abgezahlt. Die erste Rate in Höhe von 93 Gulden ist an Kathedra Petri [22.02.] im Jahr 1602 fällig. Die zweite Rate ist im Jahr 1603, ebenfalls an Kathedra Petri, zu entrichten. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den ewigen Zins nicht in beschriebener Weise zahlen, verlieren sie alle ihre Rechte an den Gütern, sowie an der Besserung und Erbgerechtigkeit. Des Weiteren sollen sie alle 50 Jahre die verliehenen Güter, samt Grenzen und Anrainer, auf ihre Kosten neu beschreiben lassen. Das daraus entstehende Verzeichnis sollen sie an die kurpfälzische Rechenkammer übermitteln.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Geschehen zu Heidelberg den Funfftzehenden Monats tag Octobris, Als man zahlte nach der geburt Christj vnnsers Erlösers vnnd Seeligmachers Dausent Sechshundert vnnd ein Jahr.

Regest / Formalbeschreibung
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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a1_nr_146_10
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375066   
DOI: 10.11588/diglit.37506
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a1_nr_146_10/manifest

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