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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 146/12

Urkunde: Erbbestandsverleihung des Lorscher Klostergartenackers an Lorscher Gemeindeleute

Martinsburg zu Mainz, 1780 Juni 27 , Ausfertigung

Pergament

Friedrich Karl Joseph [von Erthal], Erzbischof von Mainz und Bischof von Worms, verleiht den Lorscher Gemeindeleuten Kaspar Eckert, Peter Arnold, Valentin Diener und Johann Mebus 23 Morgen des Lorscher Klostergartenackers, die bereits die Eltern und Vorfahren der genannten Personen in früherer Zeit besaßen, als Erbbestand. Kaspar Eckert erhält 8 Morgen. Von diesen grenzen 4 ½ Morgen an eines zeitlichen Oberschultheißen Beynähe Bestallungs Acker, an das Gut von Johann Mebus und von Peter Arnold. 1 Morgen grenzt an das Klosterfeld, an das Gut von Johann Mebus und von Peter Arnold. 2 halbe Morgen grenzen an die Klostermauer, an das Gut von Johann Mebus und von Peter Arnold. 1 ½ Morgen grenzen an die herrschaftliche Bestallungswiese. Peter Arnold erhält 6 ½ Morgen. Von diesen grenzen 3 Morgen an das Ried Oberschultheißens Bestallungs Beynähe Acker, an das Gut von Valentin Diener und von Johann Mebus. 1 ½ Morgen grenzen an den Weg und an das Gut von Kaspar Eckert. 1 Morgen grenzt an das Klosterfeld, an das Gut von Valentin Diener und von Kaspar Eckert. 2 halbe Morgen an der Klostermauer grenzen an das Gut von Kaspar Eckert und Valentin Diener. Johann Mebus erhält 4 ¼ Morgen. Von diesen grenzen 3 Morgen an das Ried Oberschultheißen Beynähe Bestallungs Acker, an das Gut von Kaspar Eckert und von Peter Arnold. 3 Viertel grenzen an das Klosterfeld, an die Gemeinde und an das Gut von Kaspar Eckert. 2 Viertel grenzen an die Klostermauer, an das Gut von Kaspar Eckert und von Valentin Diener. Valentin Diener erhält 4 ¼ Morgen. Von diesen grenzen 3 Morgen an das Ried Oberschultheißens Beynähe Acker, an den Viehtrieb und an das Gut von Peter Arnold. 1 ½ Viertel grenzen an das Klosterfeld, an das Gut von Peter Arnold und von Johann Mebus. 1 ½ Viertel grenzen an die Klostermauer und das Gut von Peter Arnold und von Johann Mebus. 1 Viertel an der Klostermauer grenzt an das Gut der Witwe von Michael Reischer und an das Gut von Peter Arnold. 1 Viertel grenzt an den Weg und den Bestallungsacker. Von diesen 23 Morgen Acker sollen die Beständer jährlich an St. Martin [11.11.] 10 Malter und 3 Simmer Korn sowie 10 Malter und 3 Simmer Hafer Starkenburger Amtsmaß auf eigene Kosten in den Speicher der Schaffnerei des Klosters Lorsch liefern. Sollten sie diese Zahlung 3 Jahre nicht leisten, würden sie ihr Recht an den Gütern an die kurfürstliche Mainzer Hofkammer verlieren. Diese Äcker müssen sie in gutem Zustand bewahren, ungeteilt vererben und dürfen sie nicht belasten oder veräußern. Sollte eine der genannten Personen zum Verkauf gezwungen sein, ist dies bei der kurfürstlichen Mainzer Hofkammer anzuzeigen und zu erbitten. Den Mitbeständern bleibt nach dem Kurfürsten und der kurfürstlichen Hofkammer das Vorkaufsrecht vorbehalten. Ferner ist das Laudemium in Höhe von 5 Prozent zu entrichten und jede Veränderung schriftlich zu verbriefen.
So geschehen zu St. Martinsburg in unserer Residenz Statt Mainz den 27ten Junÿ des Eintausend siebenhundert Achtziger Jahrs.

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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a1_nr_146_12
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375135   
DOI: 10.11588/diglit.37513
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a1_nr_146_12/manifest

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