Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 146/2
Urkunde: Papst befiehlt Mainzer Erzbischof, Kloster Lorsch an Äbte von Walderbach und Reichenbach zu übergeben
Lateran, 1238 März 24, Neuzeitliche Abschrift
Papst Gregor IX. ermahnt [Siegfried III. von Eppstein], Erzbischof von Mainz, dass er das ihm zur Reformation und Umstrukturierung anvertraute Kloster Lorsch nicht, wie ihm aufgetragen worden war, von den zuchtlos gewordenen Benediktinern befreite und dort an ihrer statt Zisterzienser einsetzte. Stattdessen nahm er nach der Vertreibung der Benediktiner die stark befestigte Starkenburg, die für die Verteidigung des Klosterbesitzes bestens geeignet ist und auf der die von ihm vertriebenen Benediktinermönche Zuflucht gesucht hatten, ebenso wie die Lorscher Propsteien, Kirchen und andere Besitzungen des Klosters, in Besitz. Gregor IX. fordert den Mainzer Erzbischof nun auf, falls diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, die vorgenannten Besitzungen und Kirchen an den Abt von Walderbach aus dem Zisterzienserorden und den Abt von Reichenbach aus dem Benediktinerorden herauszugeben. Sollte sich der Mainzer Erzbischof dieser päpstlichen Anordnung widersetzen, wird den Äbten von Thierhaupten und Mallersdorf, gemeinsam mit dem Prior von Mallersdorf, auferlegt, ihn zur Rückgabe zu zwingen.
Datum Laterani VIIII. Kalendas aprilis, pontificatus nostri anno duodecimo.
Material/Technik: Papier
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374741
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