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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 155/1

Urkunde: Bewilligung der Seelgerätsstiftung des Heinrich von Mörlenbach zugunsten Kloster Lorschs

o.O., 1294 Dezember 12, Ausfertigung

Die Brüder Rucker und Otto, Herren von Crumbach, beurkunden, dass ihr Lehensmann Heinrich von Mörlenbach beabsichtigt, alle seine Güter zu Mörlenbach, die er von ihnen als Lehen verliehen bekommen hat, zur Sicherung seines Seelenheils und das seiner Eltern an das Kloster Lorsch zu übergeben. Diese Güter umfassen einen Hof, Äcker und Wiesen, ausgenommen 4 Morgen Acker am Steckelsberg. Auf Wunsch des Lorscher Propstes [Johann] Ammelle wird diese Übertragung des Heinrich von Mörlenbach zur zukünftigen rechtlichen Absicherung des Klosters durch die Brüder Rucker und Otto von Crumbach bewilligt und bestätigt. Auch übertragen die Brüder dem Kloster alle Rechte, die sie bezüglich der genannten Güter innehaben.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Datum Anno domini Mo ⸱ CC ⸱ – nonagesimo quarto, pridie Jdus Decembris.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37514  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375148  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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