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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 205/1

Urkunde: Georg von Heidelberg soll als Pfarrer von Schwanheim sein Ordenskleid ablegen

o.O., 1534 Januar 29, Ausfertigung

Jakob Zentner, Propst, Andreas, Prior, und der Konvent des Klosters Lorsch beurkunden in ihrer Funktion als Inhaber der Pfarrei zu Schwanheim, dass Georg von Heidelberg, Konventuale des Prämonstratenserordens und bisheriger Pfarrer von Schwanheim, sein Ordenskleid ablegen und stattdessen weltliche Kleidung tragen soll, entsprechend angefengter Landgrauischenn ordenung und gleich den Pfarrern des Fürstentums Hessen. Vorausgegangen war ein schwebender zwispalt genn Verkundung des wortgottes und die Veränderung biß an her geubter Ceremonien. Zwar gehört die Pfarrei von Schwanheim dem Kloster Lorsch, das Dorf ist jedoch der Grafschaft Katzenelnbogen und somit dem Fürstentum Hessen dienstpflichtig. Auf Befehl des Landgrafen Philipp [I.] von Hessen und mit Zustimmung des Kurfürsten Ludwig [V.] von der Pfalz soll Georg von Heidelberg nun sein Ordenskleid gegen weltliche Kleidung eintauschen. Über die Umsetzung dessen hat Junker Erasmus von Mentzingen, Burggraf auf der Starkenburg, Sorge zu tragen. Georg von Heidelberg darf jedoch nicht ohne die Zustimmung des Pfalzgrafen und des Lorscher Klosters die Ehe eingehen, was dieser mit handgebender treue versprochen hat. Ferner soll er mit einer alten oder onargwenigen Frau oder einem Koch auskommen. Sollte Georg von Heidelberg erkranken, steht ihm, wie anderen Konventualen, die Pflege im Lorscher Kloster zu. Er soll die Pfarräcker weiter innehaben, wie auch den kleinen Zehnten, den Zins, 1 ½ Fuder Wein sowie die dem Kloster Lorsch zustehende Gerste aus dem großen Zehnten. Im Gegenzug soll er die Zehntführer und -drescher verköstigen. Den Fruchtzehnten zu Großhausen und Schwanheim behält sich das Kloster Lorsch vor.
Ankündigung der Siegel des Propsts und des Konvents.
Geben vff Dornstag nach Conuersionis Pauli Jm Jar als man zalt tausent funffhundert Dreissig vnnd vier.
Material/Technique: Pergament
Extent: Einzelblatt
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.37501  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375011  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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