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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 20/18

Urkunde: Gütertausch zwischen den Ehepaaren Böll und Reuß und der Johanniterkommende Worms

[Biblis], 1603 Januar 17, Ausfertigung

Valentin Böll und seine Ehefrau Apollonia, sowie Nikolaus Reuß und seine Ehefrau Margarete, Gemeindeleute zu Biblis, Hofleute der Johanniterkommende zu Worms und Jahrbeständer zu Biblis im Amt Starkenburg, bekennen, dass ihnen von Wiprecht [von Rosenbach], Großprior in Deutschland, im Namen des Provinzialkapitels und auf Bitten der Eheleute verschiedene Güter übergeben wurden. Valentin Böll und seine Ehefrau Apollonia erhalten demnach 5 Morgen Acker im Hohenfeld, die an den Dorfgraben und an den kurfürstlichen Hofacker angrenzen, Nikolaus Reuß und seine Ehefrau Margarete 2 Morgen Acker im Rübengarten (Riebgartten), die an den Gemeinen Weg und an das Gut von Lorenz Salman angrenzen. Diese Güter sind – abgesehen von der Zehntpflicht – frei, ledig und eigen. Im Gegenzug übergeben Valentin und Apollonia Böll der Johanniterkommende zu Worms folgende zehntpflichtige Güter: Im Dungauer Feld: 1 Morgen am Dungauer Teich, grenzt an das Bibliser Kirchengut und an das Gut von Wendelin Keim. 1 ½ Morgen hinter dem Brühl, grenzen an das Bibliser Kirchengut. Im Steinerfeld: 1 Morgen am Merschweg, grenzt an das Gut von Valentin Böll. Im Hohenfeld: 1 ½ Morgen Acker, grenzen an das Gut der Witwe des Philipp Schwartzenberger und des Klosters Lorsch. Nikolaus und Margarete Reuß übergeben folgende Güter: Im Hohenfeld: 1 Morgen Acker am Heerweg, grenzt an das Gut des Kornelius Kemerer und des Lizentiaten [Laurentius] Zincgref zu Heidelberg. Im Steinerfeld: 1 Morgen Acker am Merschweg, grenzt an den Ordensacker, der zum Lehenshof des Valentin Böll gehört, und an das Gut des Antonius Helffrich. Genannte Güter sind – abgesehen von der Zehntpflicht – zinsfrei, eigen und unbelastet. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Biblis versichern, dass sich die von beiden Seiten übergebenen Güter im Wert entsprechen (versichert vnd verglichen seyen), womit der Rechtspflicht genüge getan wird, die sie Kurfürst Friedrich [IV.], Pfalzgraf bei Rhein, schuldig sind.
Ankündigung des Bibliser Gerichtssiegels.
Geben Vnd Geschehen Donnerstags den Siebentzehenden Monatstag Januarj Von Christi Jesu Vnßers einigen erlößers heilandts Vnd seeligmachers Geburtt Alß man Zaltt Ein taußentt Sechshundertt Vnd Drey Jahre.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
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DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37507  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375072  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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