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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 34/1

Urkunde: Gültverschreibung des Rudolf Gayling und seiner Ehefrau Anna gegenüber Agnes Hammelbecher

Bürstadt, 1407 August 31 , Abschrift

Papier

Rudolf Gayling der Junge, Edelknecht und Amtmann zu Babenhausen, und seine Ehefrau Anna verpflichten sich in Gegenwart des Schultheißen und der Schöffen des Gerichts zu Bürstadt für ein Hauptgeld in Höhe von 100 Gulden zu einer jährlichen Zahlung von 10 Gulden zwischen den beiden Frauentagen [15.08–08.09.] an die Wormser Bürgerin Agnes Hammelbecher.
Als Sicherheit setzt das Ehepaar Güter in Bürstadter Gemarkung ein: 1 ½ Morgen in dem Feld in der Nähe von Hofheim auf dem Brühl, grenzend an das Gut von Konrad Lederer. 1 Zweitel auf der Spitzwiese, grenzt an das Gut des Kulman. 3 Morgen auf der Hölzernen Weide, grenzen an das Gut der Kirche. 3 Morgen auf der Krämerweide, grenzen an das Gut der Wedeme. 1 Zweitel, grenzend an das Gut des Kulman. 1 Morgen auf dem Mittelried, grenzt an das Gut der Kirche. 1 Zweitel ebenda, grenzt an das Gut der Flolochen. 1 ½ Morgen beim Alten Graben, grenzen an das Gut von Konrad Snyder. 1 Zweitel ebenda, grenzt an das Gut des Herrn Emich. 2 Morgen auf dem Pfaffenhain, grenzen an das Gut der Kinder des Northeimer. 1 ½ Morgen ebenda, grenzen an das Gut der Kirche. 1 ½ Morgen ebenda, grenzen an das Gut von Konrad Snyder. 3 Morgen ebenda, grenzen an das Gut der Wertzmen. 1 Morgen im Rindsmartel, grenzt an das Gut der Flolochen. ½ Morgen ebenda, grenzt an das Gut von Klaus Furwort. 3 Morgen ebenda, die aufeinanderstoßen und an das Gut der Flolochen grenzen. 3 Morgen in der Spitze, grenzen an das Gut der Kirche. 1 Morgen auf dem Phadelberge, grenzt an das Gut der Nebelinger. 1 Morgen ebenda, grenzend an das Gut von St. Nikolaus. 1 Zweitel ebenda, grenzt an das Gut der Wertzmen. 1 Morgen auf dem Wammelsplatz, grenzt an das Gut des alten Gaußmann. 1 ½ Morgen auf dem Sandgewann, grenzen an das Gut der Wertzmen bei dem Brücklein. 1 ½ Morgen bei dem Brücklein, grenzen an das Gut des Kulman.
Auf dem anderen Feld in Richtung Wald liegen 1 ½ Morgen am Pertweg, grenzen an das Gut des Herrn Emich. ½ Morgen im Pertgewann, grenzt an das Gut von Johann Ulrich. 1 ½ Morgen in der äußeren Hecke, grenzen an das Gut der Flolochen. 1 Zweitel an der unteren Straße, grenzt an das Gut von Fredron. 1 Zweitel ebenda, grenzt an das Gut von Arnold von Boxheim. ½ Morgen auf der Lützelhöhe, grenzt an das Gut von Konrad Lederer. 1 Morgen hinter dem Schafhof, grenzt an das Gut des Klosters Lorsch. 1 Zweitel im Sandgewann, grenzt an das Gut des Arnold von Boxheim. 1 ½ Morgen ebenda, grenzen an das Gut von Johann Ulrich. 2 Morgen im Entenbad, grenzen an das Gut von St. Nikolaus. 3 ½ Morgen an der Oberstraße, grenzen an das Gut von Johann Ulrich. 1 Morgen auf der Bürgellache, grenzt an das Gut von Johann Ulrich. 1 Zweitel ebenda, grenzt an das Gut von St. Nikolaus. 1 ½ Morgen ebenda, grenzen an das Gut von St. Nikolaus. 1 Zweitel, genannt die Weglänge, grenzt an das Gut des Klosters Lorsch. 1 Morgen im Lotzmannrod, grenzt an das Gut des Klosters Lorsch. ½ Morgen ebenda, grenzt an das Gut des Klosters Lorsch. 3 Morgen und 1 Zweitel auf der Bürgellache, grenzen an das Gut von Johann Heilmann. Zwei halbe Morgen, dazwischen liegt ½ Morgen der Domherren. 1 Zweitel bei dem Haus Dornbaum und grenzt an das Gut des Herrn Emich. 2 Morgen an dem Oberbürgel, grenzen an das Gut der Flolochen. 1 Morgen an dem Mittelbürgel, grenzt an das Gut des alten Gaußmann. 2 Morgen ebenda, grenzen an das Gut von Kulman. 1 Zweitel in dem Nussbürgel, grenzt an das Gut der Domherren.
Auf dem Bruchfeld befinden sich folgende Güter: 1 ½ Morgen an der Maarlache, grenzen an das Gut des Klosters Lorsch, ebenso wie weitere 5 ½ Morgen. 1 ½ Morgen bei der Sautränke, grenzen an das Gut des Klosters Lorsch. 1 Zweitel auf der Bischofsbeune, grenzt an das Gut des Herrn Emich. 1 ½ Morgen am Lampertheimer Weg, grenzen an das Gut des Klosters Lorsch. 3 Morgen auf der Bürgellache, grenzen an das Gut des Arnold von Boxheim. ½ Morgen in dem Birkich, grenzt an das Gut des Hermann Lamm. 2 Morgen am Eichelsee, grenzen an das Gut der Flolochen. 1 ½ Morgen auf dem Sandgewann, grenzen an das Gut derer von Wolfskehlen. 1 ½ Morgen auf der Bürgellache, grenzen an das Gut von Johann Ulrich. 1 ½ Morgen am Hessbaum, grenzen an das Gut des alten Gaußmann. 1 Morgen bei der Sauweide, grenzt an das Gut des Pfeddersheimer.
2 Mannesmahd Wiesenfeld von der gegrabenen Wiese. 2 Mannesmahd neben der Gemeindewiese. 2 Mannesmahd im Wolfswinkel neben der Mark. 2 Mannesmahd am langen Steg neben der Gemeindewiese. 3 Mannesmahd auf der Rußlache, grenzen an das Gut der Wertzmen. 3 Mannesmahd neben dem Gut des Bockenheimer. 1 Mannesmahd neben dem Nesselbusch, grenzend an das Gut des Herrn Emich. 2 Mannesmahd im Sesselborn, grenzen an das Gut der Domherren von Mainz.
1 Hofstatt bei der Flolochen, zinst 1 Gulden und 4 Kappen, wovon dem Kloster Lorsch 10 Schilling Heller zustehen. 1 Hofstatt ebenda, zinst 7 Schilling Heller und 2 Kappen. Davon geht 1 Schilling Heller an Bedürftige.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Zeugen: Johann Phedersheimer, Schultheiß, und die Gerichtsschöffen zu Bürstadt Johann Suze, Hans Kuwehnt, Rudolf Hans, Sohn der Fryder, Peter Mittenzwey und Arnold von Boxheim.
Datum Anno domini M CCCC septimo feria quarta post decollationem beati Johannis Baptiste.

Regest / Formalbeschreibung
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Nutzungsbedingungen
Virtuelles Archiv

Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a1_nr_34_1
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374853   
DOI: 10.11588/diglit.37485
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a1_nr_34_1/manifest

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