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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 73/17

Urkunde: Anstrengung eines Vergleichs zwischen den Klöstern Eberbach und Lorsch wegen des Hofs zu Frankenfeld

o.O., 1347 März 3 , Ausfertigung

Pergament

Nikolaus, Abt des Klosters Eberbach, und der Konvent auf der einen Seite und Konrad [II. von Dalsheim], Propst des Klosters Lorsch, und der Konvent auf der anderen Seite wollen einen gütlichen Vergleich anstrengen. Der Grund sind ihre Auseinandersetzungen um die Rechte am großen und kleinen Zehnten, der vom Hof zu Frankenfeld, in Gernsheimer Gemarkung gelegen, zu entrichten ist. Das Kloster Lorsch behauptet, dass der große und der kleine Zehnte, der auf dem Hof Frankenfeld liegt, dem Kloster zusteht. Das Kloster Eberbach ist der Auffassung, dass der kleine und der große Zehnte, der auf ihrem Hof in Frankenfeld liegt, tatsächlich Kloster Lorsch zusteht, auf die Novalien allerdings hat das Kloster Lorsch keinen Anspruch, wie die päpstlichen Privilegien über den Novalzehnten für den Zisterzienserorden beweisen. Um in dieser Angelegenheit eine Einigung zu erzielen, setzt das Kloster Eberbach Magister Konrad von Augsburg (de Augusta), Kleriker aus Mainz, und das Kloster Lorsch Magister Hermann von Marsberg (de monte Martis), Rechtsbeistand (Aduocatus causarum) im Mainzer Hochstift, als jeweiligen Schiedsmann ein, um einen Kompromiss zu erzielen. Zuerst sollen Zeugen befragt und die Rechtsdokumente konsultiert werden, daraufhin sollen die beiden einträchtig einen Beschluss erarbeiten. Sollten sie zu keiner Einigung kommen, soll Konrad [von Spiegelberg], Propst von St. Mauritius zu Mainz, als Vermittler eingesetzt werden. Für den Fall, dass dieser sich des Falls annimmt und aus den beiden Sprüchen einen bestimmt, ist dieser Spruch von beiden Parteien anzunehmen. Um die schließlich getroffene Vereinbarung abzusichern, soll eine vertragsbrüchige Partei 60 Pfund Heller bezahlen, wobei 30 Pfund Heller die sich an den Vertrag haltende Partei erhält, 20 Pfund Heller der Schiedsmann, der den angenommenen Spruch erarbeitete und 10 Pfund Heller der andere Schiedsmann. Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Datum et Actum Anno Domini Millesimo · Tricentesimo · quadragesimoseptimo · V · Nonas Marcii.

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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a1_nr_73_17
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374814   
DOI: 10.11588/diglit.37481
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a1_nr_73_17/manifest

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