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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 73/36

Urkunde: Der Bischof von Worms wird zum Streitschlichter zwischen den Klöstern Eberbach und Lorsch wegen des Hofs zu Frankenfeld bestellt

Heidelberg, 1468 September 5, Ausfertigung

Kurfürst Friedrich [I.], Pfalzgraf bei Rhein, überträgt dem Wormser Bischof Reinhard [von Sickingen] die Schlichtung der Streitsache zwischen dem Abt [Richwin von Lorch] und dem Konvent des Klosters Eberbach einerseits und [Provisor Johann Link und] Konvent des Klosters Lorsch andererseits wegen des Novalzehnten und Zehnten (Noualia oder Zehenden) an dem Hof zu Frankenfeld mit seinen Gütern in dem Kirchspiel und der Gemarkung Gernsheim. Diese Entscheidung erfolgt nach dem Erscheinen und der Anhörung beider Parteien auf einem Tag zu Heidelberg durch die kurpfälzischen Räte und mit Zustimmung des Wormser Bischofs. Jeder Partei steht das Recht zu, zwei geistliche Vertreter an einem vom Bischof bestimmten Tag zur Verhandlung nach Worms zu entsenden. Die dort zu treffende gerichtliche Einigung ist von beiden Seiten umzusetzen.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Datum Heydelberg vff montag nach sant Egidien dag Anno domini millesimo quadringentesimo Sexagesimo Octauo.
Material/Beschreibstoff: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37496  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374960  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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