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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 73/37

Urkunde: Schiedsspruch im Streit zwischen den Klöstern Eberbach und Lorsch wegen des Hofs zu Frankenfeld

Worms, 1468 November 9 , Ausfertigung

Pergament

Reinhard [von Sickingen], Bischof von Worms, beurkundet, dass es zwischen Richwin [von Lorch], Abt des Klosters Eberbach, und dem Konvent einerseits und Johann Link, Provisor des Klosters Lorsch, und dem Konvent andererseits wegen Novalien und Zehntrechten an dem Hof zu Frankenfeld und seinen Gütern in dem Kirchspiel und der Gemarkung Gernsheim zu Auseinandersetzungen gekommen ist. Um in dieser Streitsache eine Einigung zu erzielen wurde Reinhard [von Sickingen] durch Kurfürst Friedrich [I.], Pfalzgraf bei Rhein, zum Schiedsobmann in dieser Angelegenheit bestimmt, worüber die eingerückte Urkunde, ausgestellt und besiegelt am 5. September 1468 durch Kurfürst Friedrich [I.], Pfalzgraf bei Rhein, Auskunft gibt. Der Bischof von Worms konnte den Streit schließlich schlichten und gelangte zu folgendem Schiedsspruch: Die Forderung des Provisors und des Konvents des Klosters Lorsch an das Kloster Eberbach hinsichtlich der Novalien und Zehntrechte wird zurückgewiesen. Fortan soll Folgendes gelten:
1. Von Gütern, die dem Kloster Lorsch vor langer Zeit bereits zehntpflichtig waren, sollen, sofern man sich daran erinnern und dies auch beweisen kann, die Zehntabgaben auch weiterhin an das Kloster Lorsch entrichtet werden.
2. Von Gütern, von denen man weiß, dass sie dem Kloster Lorsch zehntpflichtig sind oder waren, aber vom Kloster Eberbach ungenutzt liegen blieben und in Zukunft fruchtbar gemacht werden, soll der Zehnte dem Kloster Lorsch zustehen.
3. Die Hofleute des Klosters Eberbach, die dem Kloster Lorsch den Novalzehnten gegeben haben, zuvor dem Kloster Lorsch aber nicht zehntpflichtig gewesen waren, sollen zukünftig keine Zehntabgaben mehr an das Kloster Lorsch entrichten.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der gebenn ist zu Worms am mitwoch nach sannt Lenharts dag des heiligen bichtigers Anno domini Millesimo quadringentesimosexagesimo octauo.

Regest / Formalbeschreibung
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Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/sad_a1_nr_73_37
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374973   
DOI: 10.11588/diglit.37497
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/sad_a1_nr_73_37/manifest

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