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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 82/24

Urkunde: Gültverschreibung des Gerichts zu Groß-Rohrheim gegenüber der Schaffnerei Lorsch

[Groß-Rohrheim], 1606 August 24, Ausfertigung

Georg Krepffell, Schultheiß, und die Gerichtsschöffen von Groß-Rohrheim Klaus Eckel, Rupert Keim, Hans Eberlein, Matthias Höltzell, Christof Keim, Valentin Friederer und Valentin Stein verpflichten sich zum Nutzen ihrer Gemeinde, namentlich wegen der Erbauung eines neuen Backhauses, gegenüber Bartholomäus Willandt, kurpfälzischer Schaffner des Klosters Lorsch, und Katharina, seiner Ehefrau, für ein Hauptgeld in Höhe von 200 Gulden, Wormser Währung, welche sie bereits empfangen haben, zu einer jährlichen Zahlung von 10 Gulden, die 14 Tage vor oder nach St. Bartholomäus [24.08], erstmals im Jahr 1607, fällig werden. Als Sicherheit setzen sie 12 Morgen Wiese ein, genannt der Hirschbühlkolben, der sich bis zum langen Graben und zum Rheinteich erstreckt. Die 12 Morgen grenzen in Richtung Worms an den Hirschbühl und in Richtung des Dorfes an die Allmendwiese. Vor Gott, ihrem Herrn Ludwig [V.], Landgraf von Hessen[-Darmstadt], und dem Schöffenstuhl bestätigen sie unter Eid, dass das eingesetzte Unterpfand für diese Gültverschreibung ausreicht.
Ankündigung des Gerichtssiegels von Groß-Rohrheim.
So geben vnd Geschehen am tagk Sancti Batholomej Apostoli. im Jar nach der gnadenreichen vnd Seligmachenden geburtt vnsers Alleinigen Heylants vnd Erlössers Jesu Cristi. Ein Taußent Sechsßhündert vnd sechsße.
Material/Technique: Pergament
Extent: Einzelblatt
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.37509  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375093  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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