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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand B 9 Nr. 1318

Urkunde: Belehnung der Grafen Solms mit Lehen des Klosters Lorsch zu Oberhöchstadt

Martinsburg zu Mainz, 1676 Juli 10, Ausfertigung

Damian Hartard [von der Leyen], Erzbischof zu Mainz und Bischof zu Worms, verleiht auf Bitten des Johann August, Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg, demselben, seinen Vettern, Wilhelm und Ludwig, sowie Moritz und Heinrich Trajectinus aus der Braunfelser Linie, Hermann Adolf Moritz, Karl Ludwig und Ludwig, den Grafen aus der Licher Linie, Georg Friedrich, Johann Friedrich, Friedrich Sigismund [I.], Johann Georg [III.] und Karl Otto aus der Laubacher Linie, allesamt Grafen von Solms und Herren von Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde, die an das Erzstift heimgefallenen Lehen des Klosters Lorsch zu Oberhöchstadt. Dabei handelt es sich um den Dinghof zu Oberhöchstadt mit allen zugehörigen Rechten, 61 Achtel und 2 Mesten Korn, 10 Gulden, 8 Batzen und 1 ½ Pfennig jährlicher Zinseinnahmen. Zudem erhalten sie im Todesfall eines Hüfners die Rechte, das Besthaupt und 3 Vogtpfennig einzuziehen. Als jährlichen Zins hat jeder Hüfner 1 Huhn im Wert von 14 Pfennig zu entrichten. Bei Missachtung der herrschaftlichen Gebote wird eine Strafe in Höhe von 60 Schilling fällig, von denen zwei Teile an die Herrschaft und ein Teil an das Gericht zu entrichten ist. Sollte ein Hüfner die Dingtage nicht besuchen, muss er 20 Pfennig Strafe zahlen. Das Geld soll nach dem Gerichtstag zu Martini [11.11.] unter den Hüfnern aufgeteilt werden, während der Herrschaft kein Anteil zusteht. Sollte jemand sein Zinskorn, Hühner, Besthaupt oder Vogtpfennig nicht entrichten, sollen die Güter auf Klage vor Gericht gepfändet werden. Zudem gehört zu diesem Lehen der Wald, das Vilbeler Hölzlein genannt, wie er derzeit versteint ist. Sollten die Lehenempfänger von weiteren, dem Lehen zugehörigen Rechten erfahren, ist dies dem Mainzer Erzbischof mitzuteilen, auf dass derselbe besagte Rechte an die Lehenempfänger ausgeben kann. Zuletzt schwört Johann August, auch in Vertretung für seine Brüder und Vettern, den Lehenseid.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der geben ist zu St. Martinsburg in Unserer Statt Maintz den zehenden Monaths tag Julij Anno Domini Millesimo, Sexcentesimo, Septuagesimo Sexto.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37569  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375695  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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