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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand B 9 Nr. 1941

Urkunde: Belehnung Philipps von Solms-Lich mit Kirchensatz, Pastorei und Dinghof zu Oberhöchstadt

1489 September 25, Abschrift

Eberhard [Scheublin], Propst des Klosters Lorsch, verleiht Philipp, Graf von Solms[-Lich] und Herr von Münzenberg, den Kirchensatz, die Pastorei und den Dinghof zu Oberhöchstadt mit allen Rechten und Zubehör als Erblehen. Diese Güter und Rechte waren zuvor vom Kloster Lorsch an seinen Vater Graf Kuno verliehen worden.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der g[eben] ist Auff fritag nach Sandt Mathens des heyligen Ewangelisten tag Nach Cristi vnnsers herren gepurt Tusant vierhundert achzig vnd Im Neunde Jair.
Material/Technik: Papier
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37568  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375684  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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