Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Urk. 54, Nr. 1643

Urkunde: Belehnung des Philipp und Hermann Boos von Waldeck durch den Grafen von Katzenelnbogen

[Rheinfels], 1451 November 14, Ausfertigung

Philipp Boos von Waldeck reversiert für sich und seinen Bruder Hermann Boos von Waldeck die Belehnung durch Graf Philipp von Katzenelnbogen, gemäß der inserierten Gegenurkunde, ausgestellt am selben Tag, mit folgenden Burg- und Mannlehen: Als Mannlehen 1 Hufe zu Arheilgen mit Zubehör; als Lehen ca. 12-13 Morgen Acker zu Goddelau, 9 Pfund Geld zu Biebesheim am Rhein; als Lehen 5 ½ Malter Korn und 5 Malter Hafer von den Hufen zu Singhofen, die der Frau von [den] Erlen gehörten; als Lehen und Pfandschaft 9 Malter Korn zu Griesheim und 3 Malter Korn zu Eberstadt; als Lehen den Hof zu Nierstein, der einstmals Ritter Emmerich Flügel [von Nierstein] gehörte, eine Wiese in derselben Gemarkung, genannt die Walpe, und ½ Morgen Weingarten daselbst; als Lehen den Teil des Gutes zu Modau, der den verstorbenen Gerlach und Hermann Hailsteyn gehörte; als Lehen das Gut des Gyse, des Münzers, zu Aschaffenburg; als Burglehen 6 Gulden zu Reinheim; als Darmstädter Burglehen zu Heppenheim 2 Morgen Weingarten, die an den Stemmler und den Propst des Klosters Lorsch angrenzen, sowie 2 Mannesmahd Wiesen in der Scharbach, die neben dem Gut des Mainzer Erzbischofs liegen. Alle vor diesem Datum ausgestellten Lehensurkunden und eingegangenen Lehensverhältnisse zwischen dem Ritter Emich von Bürresheim (Eymich von Borenczheim) sowie seinen Enkeln, den Boos von Waldeck, auf der einen Seite und den Grafen von Katzenelnbogen auf der anderen Seite verlieren ihre Rechtskraft.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der geben ist uff den Sonntag nach sant Martins tag Anno domini Millesimo quadringentesimo quinquagesimo primo.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.34883  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-348837  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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