Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Urk. 95, Nr. 147

Brief: Schreiben des Kellers am Bruhrain an Erzbischof Balduin von Trier über Einkünfte des Burggrafenamts Starkenburg

[1334/36], Ausfertigung

Volkhard, bischöflich-speyerischer Keller am Bruhrain (an dem Bruchreine), berichtet Erzbischof Balduin von Trier, dass er im Kloster Lorsch mit dem dortigen Propst über die Einnahmen aus Gefällen (casus), der Abgabe des Besthaupts (optimalia) und aus Bußgeldern (emende) sprach. Der Propst versicherte auf Eid, dass ihm 40 Pfund Heller sichere Einkünfte lieber sind als der halbe Teil aus den gemeinsamen Gefällen. Volkhard jedoch schätzt den Anteil des Burggrafen auf 50 Pfund Heller. Die gemeinschaftlichen Gefälle des Amtes und des Klosters sind die Einnahmen, die vom Besthaupt rühren, welches die Einlaufleute (Eynlevftige lute) zu entrichten haben, was Hugo erläutern wird; die anderen Gefälle stehen dem Herrn [Erzbischof von Mainz] allein zu. Die Gefälle des Burggrafenamtes, an denen das Kloster keinen Anteil hat, sind alles Bußgelder aus Frevel und Totschlag. Diese haben der Propst, der Schultheiß von Heppenheim und andere im Durchschnitt auf 50 Pfund geschätzt. Ebenso sprachen sie mit dem Schenken [von Erbach] über das Burggrafenamt. Derselbe möchte dem Erzbischof eine Einschätzung aller Personen, Ausgaben und Löhne für Wachen und Diener wie auch der Anzahl an Bewaffneten anvertrauen und ihm weiterhin dienen. Auf Wunsch des Erzbischofs könnte sich Volkhard gemeinsam mit dem Lorscher Propst zu weiteren Beratungen bei ihm einfinden.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.34881  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-348811  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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