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Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1055

Urkunde: Bestallung des Jobst Starck als Förster und Waldschütze des Lorscher Waldes auf dem Heiligenberg

Heidelberg, 1580 August 10 , Abschrift

Papier

Die Geistliche Güteradministration berichtet, dass Hans Hoffman von Handschuhsheim, der seit einiger Zeit für das Kloster Lorsch für den Wald auf dem Heiligenberg zu Handschuhsheim zuständig gewesen war, vom Jägermeister an einen anderen Ort versetzt wurde. Aufgrund dessen setzt die Geistliche Güteradministration, mit Zustimmung des Pfälzer Kurfürsten Ludwig [VI.], Jobst Starck, Einwohner von Handschuhsheim, als Förster und Waldschützen im Wald auf dem Heiligenberg ein. Zu seinen Aufgaben gehört die Hut von Berg, Wald und gesamten Zubehör des Klosters Lorsch und was durch Steine, Lochbäume und andere Zeichen als zum Kloster Lorsch gehörig ausgezeichnet ist. Er hat den Wald jeden Tag abzugehen und vor Schaden zu bewahren. Außer dem Lorscher Hof zu Handschuhsheim soll niemand das Recht haben, dort Holz in großen oder kleinen Mengen zu schlagen. Der Waldschütze soll alle Personen, die den Heiligenberg zum Holz holen betreten, pfänden und rügen und jeden Tag oder die Woche ein oder zwei Mal seine Rügen dem Jägermeister mitteilen. Für jeden gefassten Wildbretdieb soll er einen fhoe Gulden bekommen. Dem Förster soll er, wie den Allmendschützen, im gesamten Jagdrevier (wildfhur) Hilfe leisten, wie diese ihm, wenn nötig, Hilfe nicht versagen sollen. Von dem heutigen Tag, seinem Dienstbeginn an, soll er jährlich, genauso wie seine Vorgänger, vom Keller zu Handschuhsheim als Besoldung 8 Gulden, 6 Malter Korn sowie den 3. Pfennig von allen Rügen erhalten. Der Förster darf aus dem Wald – außer Windfallholz – kein Holz für sich selbst entnehmen. Damit er sich intensiv um den Wald kümmert, erhält Jobst Starck zusätzlich zu seiner Besoldung jährlich 2 Malter Korn und 4 Gulden für einen Rock.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Die geben zu Heidelbergk den 11. Augustj Anno et cetera 80.

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Persistent URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/saw_mra_kurpfalz_1055
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375349   
DOI: 10.11588/diglit.37534
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/saw_mra_kurpfalz_1055/manifest

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(z. B.: IV, 145, xii)

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