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Würzburg, Staatsarchiv, MRA Kurpfalz Nr. 1207/1; MRA Kurpfalz Nr. 1207/2; MRA Kurpfalz Nr. 1207/3; MRA Kurpfalz Nr. 1207/4

Urkunden: Über den Zehnten in Neuenheim und Weingärten in Weinheim

Heidelberg / o.O. / Handschuhsheim, 1576 / 1577 / 1578 / 1589, Abschrift 16. Jh. / Ausfertigung / Konzept / Libell

[1] Heidelberg, 1576 Juni 26
Der Fruchtzehnte in Neuenheim besteht aus Korn, Dinkel, Hafer, Gerste, Weizen, Flachs, Hanf, Emmer, Einkorn, Erbsen, Linsen. Vom Fruchtzehnten haben die Junker von Hirschhorn den 12. Teil in Neuenheimer und Roischer Gemarkung inne, der Pfälzer Kurfürst den 3. Teil, das Mainzer Domstift den 3. Teil, die Landschaden von Steinach den 6. Teil und die Propstei Lorsch den 12. Teil.
Der kleine Zehnte in Neuenheim besteht aus Rüben, Kraut, Heu, Winter- und Sommerobst, Nüssen, Mandeln, Buchweizen und Wein, je nachdem was in der Gemarkung wächst. Vom kleinen Zehnten haben die Junker von Hirschhorn den 12. Teil in Neuenheimer und Ziegelhäuser Gemarkung inne, der Pfälzer Kurfürst den 3. Teil, das Mainzer Domstift den 3. Teil, die Landschaden von Steinach den 6. Teil und die Propstei Lorsch den 12. Teil.
Dieser Zehnte wurde dem Neuenheimer Einwohner Stefan Dhuraxt und seiner Ehefrau Katharina für 10 Jahre verliehen. Im Gegenzug verpflichten sich die Eheleute zu einer jährlichen Zahlung von 5 ½ Gulden.
Zeuge: Wolf Rischer
Geschehen […] zu Heydelberg Dinßtags Noch Johanis Baptistæ Anno et cetera 76.

[2] Heidelberg, 1577 November 26
Die Geistliche Güteradministration schreibt Johann Keuffel, Schaffner des Klosters Lorsch, dass Philipp Dossenheimer 1 ½ Morgen Weingarten in Weinheim erblich kaufen wollte. Als die Geistliche Güteradministration diese Bitte Herzog Johann Kasimir, Pfalzgraf bei Rhein, vortrug, wurden Bedenken kundgetan. Auf den Vorschlag der Geistlichen Güteradministration hin verlieh Johann Kasimir die 1 ½ Morgen Weingarten an Philipp Dossenheimer, seine Ehefrau und das gemeinsame Kind als Leibgeding. Im Gegenzug sollen sie auf Lebenszeit den 3. Teil des Weins abliefern. Sollte Philipp Dossenheimer in dieser Sache beim Lorscher Schaffner vorstellig werden, soll dieser ihm das Ergebnis mitteilen. Da diese Handlung noch in diesem Herbst vorgenommen wurde, hat das Ehepaar in diesem Jahr 2 Ohm Zinswein zu entrichten, wohingegen die Abgabe des 3. Teils des Weins dieses Jahr entfällt.
Datum Heidelberg den .26. Novembris Anno et cetera .77.

[3] o.O.,1578 April 25
Die Geistliche Güteradministration berichtet, dass Philipp Dossenheimer zwar viel lieber den Erbbestand gehabt hätte oder das Leibgeding auch für zukünftige Kinder, die er in einer neuen Ehe bekommen könnte, er aber dennoch in das Leibgeding für sich und seine Tochter Margarete einwilligte, die aus der Ehe mit seiner verstorbenen Ehefrau Apollonia, der Tochter des Klaus Gegor [?] aus Hirschhorn, hervorgegangen war.
Denn 25ten Aprilis Anno et cetera 78.

[4] Handschuhsheim, 1589 Oktober 28
Johann Philips, Schaffner des Waisenhauses zu Handschuhsheim, berichtet der Geistlichen Güteradministration, weshalb er der Witwe des verstorbenen Weinheimer Bürgers Heinrich Alheißer 1 Morgen Weingarten in der Steinbüchse (Steinbuchß), der in früherer Zeit demselben, seiner Ehefrau und seinen Kindern als Leibgeding verliehen worden war, entzog: Johann Philips besichtigte vor dem Herbst im letzten Jahr gemeinsam mit den Haus- und Hofmännern die Weingärten in Weinheim und Lützelsachsen. Im Zuge dessen fiel auf, dass sich der Weingarten der Witwe in einem schlechten und unbebauten Zustand zeigte. Bereits ihr Gatte war wegen des schlechten Zustands durch den Vorgänger im Amt des Waisenhausschaffners zu Handschuhsheim im vorangegangenen Herbst mit einer Weinstrafe belegt worden. Da die Strafe weder bei ihrem verstorbenen Gatten noch bei ihr eine Veränderung des Weingartens bewirkte, kündigte der Waisenhausschaffner im vergangenen Jahr der Witwe. Doch diese bat ihn um Nachsicht und versprach, den Weingarten in einen guten Zustand zurückzuversetzen. Aus Mitleid ließ er der Witwe den Weingarten. Als er die Weingärten in diesem Jahr erneut gemeinsam mit den genannten Personen inspizierte, nahm er auch den der Witwe in Augenschein und stellte fest, dass der Zustand sich nicht verbessert hatte. Eine Instandsetzung würde mindestens 30 Gulden kosten, was von der Witwe nicht aufgebracht werden kann. Damit der Weingarten erneut in einen guten Zustand verwandelt werden kann, kündigte er der Witwe. Er schlägt nun vor, dass das Waisenhaus den Weingarten auf eigene Kosten wieder in Stand setzt, einen ewigen Weinzins darauf schlägt und, da der Weingarten in einem guten Gewann liegt, diesen für gutes Geld verkauft. Die Entscheidung darüber überlässt er der Geistlichen Güteradministration.
Datum Hendtschuchßheim den 28ten Octobris Anno et cetera 89.
Material/Technique: Papier
Extent: Einzelblatt / Bogen
Language: German
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.44493  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-444937  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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