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Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Urkunden, Nr. 62

Urkunde: Exkommunikation der Gewalttäter, die in das Kloster Lorsch eindrangen und die Mönche vertrieben

1236 Juli 23, Ausfertigung

Papst Gregor [IX.] schreibt dem Abt [Theoderich] und dem Prior der Prämonstratenserabtei Arnstein (Harnestein), dass der Mainzer Erzbischof [Siegfried III. von Eppstein] mit päpstlichem Mandat die dortigen Benediktiner (monachis nigris) wegen ihrer Verfehlungen (culpis) aus dem Kloster Lorsch entfernt und Brüder des Zisterzienserordens eingeführt hatte. Die Zisterzienser verweilten einige Tage des Friedens an diesem Ort, als auf Befehl des Herzogs [Otto II.] von Bayern Marschall [Berlewin] Zurno mit seinen Getreuen nachts in das Kloster eindrang, einige Mönche in der Klosterkirche vor dem Altar angriff und verwundete und schließlich den Konvent aus dem Kloster vertrieb. Aufgrund der begangenen Sakrilege verhängt Papst Gregor [IX.] die Exkommunikation über die Täter. Diese ist öffentlich bekanntzumachen und zu verfolgen, bis den Brüdern und dem Kloster genüge getan und ihm darüber ein schriftlicher Bericht zugegangen ist.
Data Reate X kalendas Augusti Pontificatus nostrj Anno decimo.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.44501  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-445011  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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