Jakob Zentner, Propst, und der Konvent des Klosters Lorsch schreiben an Städtmeister, Bürgermeister und Rat der Stadt Worms bezüglich des Lorscher Schultheißen Johann Hansenn. Von ihm wird in schwebender Rechtssache eine Zeugenaussage (Kuntschafft) benötigt. Dieser wohnte einst in Lorsch, ist nun aber im Hospital zu Worms wohnhaft. Der Propst bittet die Stadt, dafür zu sorgen, dass Johann Hansenn am kommenden Dienstag [21. August 1537] in Lorsch vor dem Gericht erscheint, um wahrheitsgemäß auszusagen. Datum vff Sonntag nach Assumpcionis marie Anno et cetera xxxvij.