Worms, Stadtarchiv, B 1, Nr. 1915/5
Urkunde: Verleihung des St.-Nazariushofs zu Worms an das Ehepaar Schlehenbusch
Lorsch, 1526 März 10, Abschrift
Peter [Schnorren]pfeil, Propst, und der Konvent des Klosters Lorsch verleihen Heinrich Schlehenbusch und seiner Ehefrau Jutta (Gutgin) den St.-Nazariushof zu Worms, gelegen hinter dem Franziskanerkloster, für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Kloster Lorsch behält sich vor, seine Feldfrüchte auch in Zukunft dorthin abliefern zu lassen, die von den Eheleuten angenommen und verwaltet werden sollen. Zudem soll dem Propst oder seinem Gesandten die obere Stube inklusive der Kammer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen sie auch von den Eheleuten verpflegt werden. Diese sollen für die Versorgung des Propstes 2 Albus, eines Konventsbruders 1 Batzen und eines Knechts 12 Pfennig erhalten, wobei niemand ohne Vorlage des vom Propst ausgestellten Eßh brieff versorgt werden muss. Falls der Lorscher Propst oder sein Gesandter (beuelch haber) Gäste empfängt, die wünschen, dass auf ihre Kosten gekocht werde, haben die Eheleute auf Anweisung des Propsts oder seines Gesandten diesem zu entsprechen. Sollte in Worms ein Reichstag oder eine Versammlung stattfinden, steht dem Propst die Nutzung der Hälfte des Hofes zu, mit Ausnahme der Wohnung der Eheleute. Die Hofleute des Klosters Lorsch liefern jährlich 1 Wagen Heu, 1 Wagen Brennholz und 100 Bündel Stroh, von dem das Kloster Lorsch im Gegenzug mit Stallmist versorgt werden möchte. Die Hofleute sollen bei der Lieferung mit 1 Suppe und 1 Getränk verpflegt werden.
Ankündigung des Lorscher Propsteisiegels.
Gebenn auff Sambstag nach dem Sontag Oculj Anno et cetera xvc xxvj.
Material/Technik: Papier
Umfang: Libell
Sprache: Deutsch
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https://doi.org/10.11588/diglit.47196
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-471965
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