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Bensheim, Stadtarchiv, 11.18/1473

Urkunde: Weistum über die Allmende zu Bensheim

Bensheim, 1473 März 8 , Ausfertigung

Pergament

Johann Kissel von Auerbach, kaiserlicher Notar und Kleriker der Mainzer Diözese, bestätigt, dass die beiden Bensheimer Bürgermeister Hans Meßerschmydt und Matthias Spytal sich gemeinsam mit dem Bensheimer Baumeister Johann (Henchin) Fegetesch und dem Bensheimer Stadtschreiber Nikolaus [Renner] am 3. März 1473 nebst den unten genannten Zeugen im Gerichtshaus des Bensheimer Schultheißen einfinden, um Johann Weyß und Werner off dem Were, zwei über 70 Jahre alte Männer aus dem Dorf Zell, die Kopie eines Notariatsinstruments vorzulesen, versehen mit der Frage, ob sie sich an die darin von ihnen gegebene Kundschaft erinnern können. Am 8. März 1473 kommen der Bensheimer Baumeister Johann Fegetesch und der Bensheimer Stadtschreiber Nikolaus [Renner] in das Haus des Peter Renschilt, verlesen genannte Kopie, da Peter Renschilt darin ebenso Kundschaft gab. Der gleichfalls über 70 Jahre Alte kann sich auch an die gegebene Kundschaft erinnern, die in der inserierten Urkunde vom 8. Juli 1421 enthalten ist. Darin befragt Magister Johann von Bensheim, Propst des Stifts zum Heiligen Kreuz, außerhalb der Stadt Mainz gelegen, in seiner Funktion als Vikar des Mainzer Erzbischofs Konrad [III. von Dhaun] die Zeugen und Schönberger Einwohner Johann Demot, Hermann Bertsch, Johann Kiddenbiß, Klaus Babist, Johann Kyndell, Peter Gaßen, Klaus Vlbach, Johann Kindell und aus dem Unterdorf Heilmann (Heill) Heilusen, Matthias Kißer [?] und Hans der Heylman, ob die Wiesen, Äcker und Kohlgärten, die sich von den Bensheimer Kohlgärten bis an den Bachrain erstrecken und welche die Grafschaft Katzenelnbogen und die Einwohner von Auerbach anlegten, noch zur Allmende gehören und noch gehören sollen. Zudem stellt er die Frage, ob die Grafschaft von Katzenelnbogen Schatzungen (schotze), Einungen oder Pfändungen in den Oberwäldern in Anspruch nimmt (zu schaffen habe), die zum Bensheimer Markgeding gehören. Auf diese Frage besprechen sich die Zeugen und sagen unter Berufung auf die geleisteten Eide aus, dass die Wiesen, Äcker und Kohlgärten zunächst Allmende gewesen waren und die Grafschaft Katzenelnbogen und die Einwohner von Auerbach dieselbe an sich zogen. Die Allmende sollte ihrer Meinung nach allen zustehen und wie früher mit Riedstutzen bewachsen sein. Die früheren Burggrafen auf der Starkenburg und die Einwohner von Bensheim, wie auch von Schönberg, reichten deshalb Klage ein. Auf die zweite Frage antworten sie, dass die Grafschaft Katzenelnbogen ihres Wissens nach kein Recht auf Schatzungen, Einungen oder Pfändungen in den Oberwäldern besitzt. Des Weiteren sagen sie, dass die Einwohner von Bensheim die obersten Märker sind. Hierauf gehen die Schönberger Zeugen, es erscheinen die Zeugen aus dem Dorf Zell: Johann Vlrich, Heinrich Hoffman, Herbert Jeger, Johann Wicke, Klaus Jmhof [?], Johann Odernheymer, Johann Wynterkaste, Peter Odernheymer, Klaus Rinnhart, Klaus Getzelman, Klaus Winheymer, Johann Müller, Peter Krumpecher, Peter Jude, Heinz Leysch, Mengaß, Johann Kreyß, Johann Dailheymer, Johann Odernheimer der Alte, Werner Rinnhart, Klaus Hamman, der Sohn des Schultheißen, Johann Dersam, Peter Rinnhart, Johann Krumpecher, Johann Otte, Klaus Jude, Werner of dem Were, Konrad Kolsame, Johann Freise, Johann Wober, Tilmann Klopfell, Heilmann Wynter und Johann Ulrich. Propst Johann stellt ihnen dieselben 2 Fragen. Die Zeller Zeugen sagen aus, dass die Grafschaft Katzenelnbogen besagte Wiesen, Äcker und Kohlgärten an sich zog. Dabei handelt es sich um die Allmende, welche die Einwohner von Zell mit ihren Ochsen und Pferden zum Teil nutzten. Ferner sind die Einwohner von Bensheim in dieser Allmende die obersten Märker. Darüber hinaus hat die Grafschaft Katzenelnbogen kein Recht auf Schatzungen, Einungen, Pfändungen oder Weide in den Oberwäldern. Vielmehr trieben die Einwohner von Auerbach ihre Schweine in den Kesselberg. Johann Dailheimer fügt hinzu, dass er von seinen Alten hörte, dass die Einwohner von Auerbach lediglich vom Unterwald herauf bis an den alten Schneidweg ihre Allmende haben. Des Weiteren erschienen Zeugen aus Gronau, namens Konrad Messryt, Schultheiß, Klaus Marggraue, Peter Marggraue, Peter Zerenger, Konrad von Schannenbach (Schandenbach), Konrad Dersam, Peter Schnyder, Johann Unddingen, Konrad Worner, Peter Stephan, Klaus Kreyß, Gerhard (German) von Schönberg (Schonberg) und Peter Rennschylt, die ebenfalls von Propst Johann von Bensheim befragt werden. Sie sagen aus, dass die Grafschaft Katzenelnbogen oder die Einwohner von Auerbach im Gebirge oder im Wald niemals [Vieh] hüteten oder einfriedeten. Die Einwohner von Bensheim sind die obersten Märker, ihnen steht die Einung zu, das Markgeding wird zu Bensheim abgehalten. Einmal ließ der Graf von Katzenelnbogen Schweine in den Wald treiben, die die Bensheimer verjagten. Seitdem hat die Grafschaft Katzenelnbogen dies nicht wiederholt. Bezüglich der Wiesen, Äcker und Kohlgärten wissen sie nichts, da sie an ihnen keinen Anteil haben (wann yne die nyt gelegen sin). Bei diesen Aussagen sind zugegen: Schenk Konrad [VIII.] von Erbach der Alte, Dieter Kämmerer [von Worms], Burggraf auf der Starkenburg, Dieter Gans von Otzberg der Ältere, Wilhelm von Isenheim zu Biebesheim (Biebelßheym), Konrad Snelle, Pastor zu Dieburg, Heinrich Lipfryt, Vikar von Mariengraden zu Mainz, Johann Fuleappell, Kaplan von St. […] in Mainz und Hermann von der Linden, Kleriker der Mainzer Diözese und viele andere. Darauf befragt Propst Johann von Bensheim die Einwohner von Schwanheim namens Peter Koleman, Raimund (Ryman) von Schwanheim, Heilmann von Schwanheim, Johann Menczer, Heinz Schüwenplogk, Werner K[…], Klaus Schepler, Johann der wißen sone, Hans Els, Peter, Sohn des Heilmann Schnyder, Peter Schnyder, Konrad Kesserzale und Klaus Deschler. Sie sagen aus, dass bei der Stadt an der großen Wiese, welche die Grafenwiese (greuen wiesen) genannt wird, drei Eichen standen und dort ein Gewässer und ein Bruch waren. Auf der Fläche bis zum Bachgraben, zur Bensheimer Mark gehörig, legten die Grafschaft Katzenelnbogen und die Einwohner von Auerbach Wiesen, Äcker und Gärten an, die sie schließlich an sich zogen, wogegen die Stadt Bensheim klagte. Daraufhin befragt Propst Johann von Bensheim die Zeugen Peter Kolman, ehemaliger Hüfner (hobiner), Heilmann von Schwanheim, Raimund (Rynman) von Schwanheim, Johann der wißen sone, Johann Snabell von Hochstädten (Steden), Werner Kappuß von Schwanheim, Heinz, Sohn des Hermann von Schwanheim, Hans Els, derzeit Hüfner zu Rodau (hobiner zu Rodheim). Diese sagen aus, dass der Propst des Klosters Lorsch von seinem Hof zu Rodau (Rodeheim) einen Malter Weizen zu entrichten hat, wobei 2/3 an den Bensheimer Schultheißen und 1/3 an den Auerbacher Schultheißen gehen. Letzterer erhält seinen Anteil wegen des Rechts, das er in den Niederwäldern unterhalb des alten Schneidwegs innehat. Die Hüfner, welche zinspflichtig sind, dürfen die Weide im Bruch bis zu den alten Feldern nutzen. Zuletzt werden die Zeugen aus Dörfern der Mainzer Diözese namens Klaus von Felden, Johann Snabell, Johann Roprecht, […] und Herbert von Felden von Propst Johann von Bensheim befragt. Diese antworten, dass auf der Allmende Hecken und große Büsche gewachsen waren, die gerodet und zu Äckern, Wiesen und Gärten gemacht wurden. Zudem hörten sie am Gericht zu Rodau, dass der Graf von Katzenelnbogen dritter Märker im Niederwald bis hinauf zum alten Schneidweg ist. Auch würden die Alten, die über 80 Jahre zählen, einen Schwur darauf ablegen, dass die Bensheimer Allmende zu ihren Lebzeiten immer Allmende war. Als Zeugen sind anwesend: Dieter Kämmerer [von Worms], Edelknecht und Burggraf auf der Starkenburg, Wilhelm von Isenheim zu Biebesheim, Reinhold [?] von Lahnstein zu Schwanheim, Konrad Snelle, Pastor zu Dieburg, Heinrich Lipfryt, Vikar von Mariengraden zu Mainz, Johann Fuleappell, Kaplan, und weitere. Diese Kopie wurde Johann, Werner und Peter vorgelesen, die bezeugen, dass sie anwesend waren und wahrheitsgemäß aussagten.
Zeugen: Peter Hecker, Johann Marx, Johann Golmann [?], Altarist in der Bensheimer Pfarrkirche, […], Schaffner des Wolf von Dalberg, Hans Albrecht, Klaus Schepler [?], […] Heymbach.
Ludwig Rad von Idstein (Etstein), Kleriker der Trierer Diözese und Notar, schrieb dieses Notariatsinstrument und bestätigt den Wortlaut.
Off mondag nechst der da was der achtage desselben mones der Mertze genant desselben Jars […] Als man Zalt von Crist gepurt dusent vierhundert vnd darnoch Jn dem dru vnd Siebentzigsten iare et cetera […] zu Benßheim off dem margt fur Crastin Angerichs hus.

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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-352274   
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