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Bensheim, Stadtarchiv, 11.3/1340

Urkunde: Streitschlichtung zwischen den Gemeinden Bensheim und Heppenheim

Dieburg, 1340 November 2, Ausfertigung

Heinrich [III. von Virneburg], Erzbischof zu Mainz, entscheidet zwischen der Gemeinde von Bensheim einerseits und dem Propst des Klosters Lorsch sowie der Gemeinde von Heppenheim andererseits wegen der ehemals erzbischöflichen Allmende, die zwischen der Weschnitz und dem alten Weg sowie zwischen der Bensheimer Erle (Bensheimer Erlin) und der rechten Lorscher Straße liegt: Die eine Hälfte soll der Gemeinde Bensheim und die andere Hälfte dem Propst des Klosters Lorsch und der Gemeinde Heppenheim zustehen. Der erzbischöfliche Amtmann Johann [III.] von Hirschhorn soll als Schiedsobmann mit Georg von Kronberg und Hartmut [VI.] (Hartmann) von Kronberg als Vertreter der Gemeinde Bensheim und Ritter Ehrenfried Gauwer [von Heppenheim] und Ritter Werner [II.] Gauwer [von Heppenheim] als Vertreter des Propsts und Konvents des Klosters Lorsch sowie der Gemeinde Heppenheim die Allmende begehen, zu gleichen Teilen aufteilen und die Grenze versteinen, so dass zukünftig diesbezüglich keine Auseinandersetzungen mehr entstehen können.
Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der gegebin ist zu Dieppurg druzen hundirt vnd viertzig Jar an aller seln tage.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.35226  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-352265  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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